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Beurteilungszeitraum

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 ME 235/07 vom 30.01.2008

Rechtsgebiete:GG, NBG, NLVO
Schlagworte:Auswahlentscheidung, Beurteilung, Beurteilungszeitraum, Konkurrentenstreitigkeit, Regelbeurteilung
Stichwort:Beurteilungszeitraum
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 ME 235/07



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 10 B 10318/07.OVG vom 23.05.2007

Rechtsgebiete:BBG, GG, BLV
Schlagworte:Konkurrentenstreit, höherwertiger Dienstposten, höher bewerteter Dienstposten, Dienstposten, Leistungsprinzip, Bestenauslese, Qualifikationserfordernis, Anforderungsprofil, Befähigungsprofil, dienstliche Beurteilung, aktueller Leistungsvergleich, Beurteilungszeitraum, Beförderung, Binnendifferenzierung
Stichwort:Beurteilungszeitraum
Leitsatz:1. Bei den oftmals in Stellenausschreibungen enthaltenen "Qualifikationserfordernissen" handelt es sich in aller Regel um ein allgemeines, beschreibendes Anforderungsprofil. Auch in diesem Fall ist bei der Bestenauslese zuvörderst auf die letzten dienstlichen Beurteilungen abzustellen (Bestätigung der st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 15. Oktober 2002 - 10 B 11229/02 -, IÖD 2003, S. 69 = NVwZ-RR 2003, S. 762).

2. Regelbeurteilungen, deren Stichtag zum Zeitpunkt der Stellenausschreibung weniger als drei Jahre zurück liegt, sind - auch nach zwischenzeitlicher Beförderung des Beamten - im Allgemeinen noch hinreichend aktuell.

3. Dienstliche Beurteilungen zweier Beamter benachbarter statusrechtlicher Ämter können "im Wesentlichen gleich" sein, wenn das im niedrigeren Statusamt erreichte Gesamturteil eine Note besser ist als das im höheren Statusamt erzielte.

4. Das allgemeine, beschreibende Anforderungsprofil stellt bei einem solchen Gleichstand ein leistungsbezogenes, sachgerechtes Auswahlkriterium dar (Bestätigung der st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 14. Februar 1996 - 10 B 10128/96.OVG - und vom 28. August 2003 - 10 B 11114/03.OVG); das gilt auch bei Konkurrenten unterschiedlicher Statusämter.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 10 B 10318/07.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 2 B 10167/07.OVG vom 29.03.2007

Rechtsgebiete:GG, LBG, BeurteilungsVV 2005
Schlagworte:Beamtin, Beamter, Bewerberin, Bewerber, Mitbewerberin, Mitbewerber, Dienstposten, Beförderung, Beförderungsdienstposten, Auswahl, Auswahlentscheidung, Auswahlverfahren, Anforderungsprofil, Leistung, Leistungsgrundsatz, Befähigung, Beurteilung, dienstliche Beurteilung, Anfechtung, Rechtsverletzung, Beurteilungszeitraum, Beurteilungslücke
Stichwort:Beurteilungszeitraum
Leitsatz:1. In beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren sind die dienstlichen Beurteilungen der Mitbewerber mit ihrem jeweils erzielten Ergebnis zugrunde zu legen. Der unterlegene Bewerber ist zur Anfechtung dieser Beurteilungen mangels eigener Rechtsverletzung grundsätzlich nicht befugt.

2. Es ist in der Regel unschädlich, wenn sich die aus Anlass eines Bewerbungsverfahrens erstellten Beurteilungen auf unterschiedlich lange Beurteilungszeiträume erstrecken, sofern sichergestellt ist, dass die Auswahlentscheidung im Ergebnis aufgrund eines den gesamten Zeitraum abdeckenden Eignungs- und Leistungsbildes aller Bewerber ergeht. Dies kann es allerdings erforderlich machen, frühere dienstliche Beurteilungen ergänzend heranzuziehen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 2 B 10167/07.OVG

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 ME 214/06 vom 28.03.2007

Rechtsgebiete:GG
Schlagworte:Anlassbeurteilung, Beurteilungsrichtlinie, Beurteilungszeitraum, Binnendifferenzierung, Regelbeurteilung
Stichwort:Beurteilungszeitraum
Leitsatz:Zur Bedeutung von Anlassbeurteilungen, deren Beurteilungszeitraum von demjenigen der nachfolgenden Regelbeurteilung mit umfasst wird, für die Auswahl unter Beamten, die um ein höherwertiges Amt konkurrieren.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 ME 214/06


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