JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Beurteilungszeitpunkt
| Rechtsgebiete: | BImSchG, FLärmSchG, LuftVG, LuftVZO, NUVPG, UVPG, VwGO, VwVfG |
| Schlagworte: | Betriebsbeschränkungsrichtlinie, Beurteilungszeitpunkt, Dauerschallpegel, Flughafen, Fluglärm, Flugverkehr, Gesundheitsgefahr, Jansen-Kriterium, Lärmschutz, Luftverkehrsrecht, Maximalpegel, NAT-Kriterium, Nachtflugbetrieb, Nachtkernzeit, Nachtrandzeit, Planfeststellungsbeschluss, Prognose, Subsidiarität, Typenmix, luftverkehrsrechtlich, subsidiär |
| Stichwort: | Beurteilungszeitpunkt |
| Leitsatz: | Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für die Zulässigkeit und Begründetheit der Verpflichtungsklage auf nachträgliche Beschränkungen des Nachtflugbetriebs eines Flughafens nach §§ 6 Abs. 2 Satz 4 LuftVG, 48 Abs. 1 LuftVZO iVm § 42 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 LuftVZO und §§ 29, 29b LuftVG ist die letzte mündliche Verhandlung der Tatsacheninstanz. Der Erlass von Auflagen für den Nachtflugbetrieb eines genehmigten Flughafens bedarf eines (Teil-) Widerrufs der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung nach §§ 6 Abs. 2 Satz 4 LuftVG, 48 Abs. 1 Sätze 2 u. 3 LuftVZO. Er setzt eine gesundheitsgefährdende Lärmbelastung für Anwohner voraus (wie BVerwG, Urt. v. 20.04.2005 - 4 C 18.03 -, NVwZ 2005, 933 ff.). Ob das sog. " Jansen-Kriterium " von 6 x 60 dB(A) noch dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand entspricht oder die gebotene Vorsorge gegenüber Gesundheitsbeeinträchtigungen oder erheblichen Belästigungen (§ 29 b Abs. 1 LuftVG) im Hinblick auf Störungen der Nachtruhe durch nächtlichen Fluglärm strengere Werte hinsichtlich des relevanten Maximalpegels oder jedenfalls eine Differenzierung zwischen Nachtrandzeiten (22.00 - 24.00 und 5.00 - 6.00 Uhr) und Nachtkernzeiten (0.00 - 5.00 Uhr) erfordert, ist zweifelhaft. Gegenwärtig ist jedenfalls die Einhaltung eines Werts von 6 x 57 dB(A) als ausreichend im Sinne eines sicheren Unterschreitens der Schwelle zur Gesundheitsgefährdung anzusehen. Zur Subsidiarität des (Teil-) Widerrufs der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung nach § 6 Abs. 2 Satz 4 LuftVG mit dem Ziel des Erlasses nachträglicher Auflagen zum aktiven Lärmschutz gegenüber dem Verfahren auf Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses um (Lärm-) Schutzvorkehrungen nach § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 7 KS 18/07 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, MTV, EStG, BKGG, VTV Nr. 1, GKG |
| Schlagworte: | Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung gemäß § 99 BetrVG, mit Beurteilungsrechts des Betriebsrats auch bei der Einreichung in die nach der Anzahl der Beschäftigungsjahre bemessenen Vergütungsstufe gemäß § 12 b MTV Pro Seniore vom 24.09.2004, Beurteilungszeitpunkt, Nachschieben von Zustimmungsverweigerungsgründen |
| Stichwort: | Beurteilungszeitpunkt |
| Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 20 TaBV 2/08 | |
| Rechtsgebiete: | MTV, EStG, BKGG, VTV Nr. 1, GKG |
| Schlagworte: | Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung gemäß § 99 BetrVG mit Beurteilungsrechts des Betriebsrats auch bei der Einreichung in die nach der Anzahl der Beschäftigungsjahre bemessenen Vergütungsstufe gemäß § 12 b MTV Pro Seniore vom 24.09.2004, Beurteilungszeitpunkt, Nachschieben von Zustimmungsverweigerungsgründen, Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Altenpflegerin mit staatlicher Anerkennung/Abschlussprüfung" im Sinne der Fallgruppe 2 der Vergütungsgruppe Ap VII der Anlage B zum MTV vom 24.09.2004 |
| Stichwort: | Beurteilungszeitpunkt |
| Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 20 TaBV 1/08 | |
| Rechtsgebiete: | AsylVfG, AufenthG, AuslG, VwVfG |
| Schlagworte: | Asyl, Asylanerkennung, Aufenthaltserlaubnis, Beurteilungszeitpunkt, Maßgeblicher Zeitpunkt, Rücknahme, Widerruf |
| Stichwort: | Beurteilungszeitpunkt |
| Leitsatz: | 1. Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs eines Aufenthaltstitels nach Unwirksamwerden der Anerkennung als Asylberechtigter bzw. der Rechtsstellung als Flüchtling ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung maßgeblich. Aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum nach Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes vom 28. August 2007 maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt bei Ausweisungsverfügungen (Urt. v. 15.11.2007 - 1 C 45/06 -, BVerwGE 130, 20) folgt nicht, dass auch bei einem Widerruf des Aufenthaltstitels auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen ist. 2. Hat die Behörde unzutreffend anstelle eines Widerrufs eine Rücknahme des Aufenthaltstitels verfügt, ist allein maßgeblich, ob sich die Aufhebung gestützt auf die Rechtsgrundlage für den Widerruf als im Ergebnis rechtmäßig erweist. Einer (richterlichen) Umdeutung bedarf es nicht. 3. Einzelfall einer Ermessensentscheidung über den Widerruf des Aufenthaltstitels bei Rücknahme der Anerkennung als Asylberechtigter infolge (offenkundig) unrichtiger Angaben im Asylverfahren. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 13 LB 82/07 | |
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