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Beurteilungsspielraum

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 7 LA 79/08 vom 31.07.2009

Rechtsgebiete:GewO
Schlagworte:Aufklärungsrüge, Beurteilungsspielraum, Divergenz, Qualifikation, Öffentliche Bestellung, Sachverständige, Sachverständiger, Sachkunde, Sachkundenachweis, Sachaufklärung, Verfahrensfehler
Stichwort:Beurteilungsspielraum
Leitsatz:Für den Nachweis "besonderer Sachkunde" i.S.v. § 36 Abs. 1 GewO als Voraussetzung für die öffentliche Bestellung als Sachverständiger ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Bewerber erheblich über dem Durchschnitt liegende Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt (wie BVerwG, Urt. v. 26.6.1990 - 1 C 10.88 -, NVwZ 1991, 268, 269). Ein Nachweis herausragender Fähigkeiten" ist in der Regel nicht gefordert.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 7 LA 79/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 13 ME 76/09 vom 28.05.2009

Rechtsgebiete:GenTG, Richtlinie 2001/18/EG
Schlagworte:Beurteilungsspielraum, Bt-Mais, Einschätzungsprärogative, GVO, Inverkehrbringen, Ruhensanordnung, Schutzklausel, gentechnisch veränderter Organismus
Stichwort:Beurteilungsspielraum
Leitsatz:1. Die Anordnung des Ruhens einer Genehmigung für das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen nach § 20 Abs. 2 GenTG ("Schutzklauselverfahren") dient der Abwehr abstrakter Gefahren für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt und ragt dabei auch in den Bereich der Gefahrenvorsorge hinein. Wissenschaftliche Erkenntnisse im Sinne des § 20 Abs. 2 Alt. 2 GenTG als Grundlage einer Neubewertung müssen nicht bereits abgesichert und unangreifbar sein.

2. Hinsichtlich der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 GenTG steht der Exekutive eine weitgehende Einschätzungsprärogative zu, die eine eingeschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit der tatbestandlichen Voraussetzungen einer Ruhensanordnung zur Folge hat. Im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung der Einschätzungsprärogative kommt es allein auf die verantwortlich getroffene behördliche Letztentscheidung an, nicht aber auf im Verwaltungsverfahren möglicherweise unterschiedliche Bewertungen verschiedener am Verfahren beteiligter Institutionen und Behörden.

3. Bei dem der Behörde in § 20 Abs. 2 GenTG eingeräumten Ermessen ist wirtschaftlichen Interessen jedenfalls dann kein maßgeblicher Stellenwert beizumessen, wenn die wissenschaftliche Diskussion über mögliche vom gentechnisch veränderten Organismus ausgehende Gefahren erkennbar noch im Fluss ist und zuvor bereits mehrfach vom Schutzklauselverfahren Gebrauch gemacht worden ist.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 13 ME 76/09

HESSISCHER-VGH – Urteil, 3 A 967/08 vom 12.05.2009

Rechtsgebiete:GG, HAGTierNebG, TierNebG
Schlagworte:Beurteilungsspielraum, Gesetzgebungskompetenz, privatrechtliches Entgelt, tierische Nebenprodukte, Tierkörberbeseitigung
Stichwort:Beurteilungsspielraum
Leitsatz:1. Der hessische Landesgesetzgeber hat die Gesetzgebungskompetenz, Vorschriften über die Berechnung, Genehmigung und Erhebung privatrechtlicher Entgelte von den Besitzern tierischer Nebenprodukte zu erlassen.

Bei der Ermittlung der Umstände, die bei der Kalkulation der Entgelte für die Tierkörperbeseitigung zu berücksichtigen sind, besteht ein Beurteilungsspielraum der Genehmigungsbehörde.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 3 A 967/08

BAG – Beschluss, 7 ABR 2/08 vom 25.03.2009

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Leitender Angestellter, Prokura
Stichwort:Beurteilungsspielraum
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BAG - Beschluss, 7 ABR 2/08


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