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Beurteilungsrichtlinie

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 5 L 3/08 vom 15.04.2009

Rechtsgebiete:LSA-PersVG
Schlagworte:Aufgabe, Beurteilungsrichtlinie, Informationspflicht, Stufenvertretung
Stichwort:Beurteilungsrichtlinie
Leitsatz:1. Die Informationspflicht besteht nur im Rahmen der zur Durchführung der dem Personalrat zugewiesenen Aufgaben.

2. Die Aufgabe, die Durchführung der (auch) zugunsten der Beschäftigten geschaffenen Beurteilungsrichtlinien zu überwachen, obliegt derjenigen Stufenvertretung, deren Behörde bei einem mehrstufigen Behördenaufbau in der Behördenhierarchie für die Angelegenheit zur Entscheidung instanziell zuständig ist.

3. Das Initiativrecht (§ 61 Abs. 4 PersVG LSA) und die Befugnis zum Abschluss von Dienstvereinbarungen (§ 70 PersVG LSA) weisen dem Personalrat keine zusätzlichen Aufgaben zu, sondern geben dem Personalrat nur Mittel zur Aufgabenwahrnehmung an die Hand.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 5 L 3/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 ME 122/08 vom 26.08.2008

Rechtsgebiete:NLVO
Schlagworte:Beurteilerzuständigkeit, Beurteilungsrichtlinie, Gestaltungsspielraum, Gleichbehandlungsgebot
Stichwort:Beurteilungsrichtlinie
Leitsatz:Das Niedersächsische Kultusministerium kann für eine Übergangszeit das Verfahren und den Inhalt von Beurteilungen innerhalb der von § 40 NLVO gezogenen Grenzen für die in seinem Geschäftsbereich tätigen Lehrkräfte ohne Einvernehmen mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration festlegen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 ME 122/08

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 ME 214/06 vom 28.03.2007

Rechtsgebiete:GG
Schlagworte:Anlassbeurteilung, Beurteilungsrichtlinie, Beurteilungszeitraum, Binnendifferenzierung, Regelbeurteilung
Stichwort:Beurteilungsrichtlinie
Leitsatz:Zur Bedeutung von Anlassbeurteilungen, deren Beurteilungszeitraum von demjenigen der nachfolgenden Regelbeurteilung mit umfasst wird, für die Auswahl unter Beamten, die um ein höherwertiges Amt konkurrieren.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 ME 214/06

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 P 3.06 vom 28.07.2006

Rechtsgebiete:SAPersVG, BPersVG
Schlagworte:Beurteilungsrichtlinie, Ordnung in der Dienststelle, Verhalten, Verhalten der Beschäftigten, Mitbestimmung, Personalrat, Personalvertretung
Stichwort:Beurteilungsrichtlinie
Leitsatz:1. Die Mitbestimmung des Personalrates über Regelungen der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten (§ 65 Abs. 1 Nr. 12 SAPersVG) erstreckt sich nicht auf den Erlass von Beurteilungsrichtlinien.

2. Der Landesgesetzgeber ist weder verfassungsrechtlich noch rahmenrechtlich verpflichtet, den Erlass von Beurteilungsrichtlinien für Beamte und Arbeitnehmer der Mitbestimmung des Personalrates zu unterwerfen.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P 3.06


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