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Beurteilungsmerkmale

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 ME 199/07 vom 06.08.2007

Rechtsgebiete:GG, NBG, VwGO
Schlagworte:Anforderungsprofil, Beurteilungsmerkmale, Darlegung, unzureichende, Konkurrentenstreit, Statusunterschied, Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit, Festlegung des Anforderungsprofils, Bindung an das Anforderungsprofil, Statusunterschied zwischen den Bewerbern, Leistungsvorsprung aufgrund besserer Bewertung der Beurteilungsmerkmale, teilweise Unzulässigkeit des Beschwerdevorbringens mangels ausreichender Darlegung
Stichwort:Beurteilungsmerkmale
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 ME 199/07



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 10 A 10682/03.OVG vom 16.06.2003

Rechtsgebiete:BLV, Beurteilungsbestimmungen
Schlagworte:Dienstliche Beurteilung, Bote, Amtsbote, einfache Tätigkeit, Beurteilungsbogen, Formular, Beurteilungsmerkmale, Einzelmerkmale, Abstufung, Differenzierung, Gewichtung
Stichwort:Beurteilungsmerkmale
Leitsatz:Auch die einfache, in vorgegebenen Bahnen zu verrichtende Tätigkeit eines Amtsboten der Besoldungsgruppe A 4 kann mit einem einheitlichen, in einer großen Verwaltung generell verwendeten, Beurteilungsbogen sachgerecht dienstlich beurteilt werden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 10 A 10682/03.OVG

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 ME 123/03 vom 05.06.2003

Rechtsgebiete:BRRG, GG, NVwVfG, Nds Verf, VwVfG
Schlagworte:Auswahlentscheidung, Beförderung, Beurteilung, Beurteilungsmerkmale, Bewerbungsverfahrensanspruch, Personalgewalt
Stichwort:Beurteilungsmerkmale
Leitsatz:1. Zur Nachholbarkeit der Begründung des Ergebnisses des Auswahlverfahrens um ein öffentliches Amt.

2. Zur Personalgewalt der Niedersächsischen Landesregierung und zur eigenverantwortlichen Ressortleitung der Ministerinnen und Minister.

3. Zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber ist in erster Linie auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen. Dies sind regelmäßig die aktuellsten dienstlichen Beurteilungen. Ältere Beurteilungen stellen keine Hilfskriterien für eine zu treffende Auswahlentscheidung dar. Ihre zusätzliche Berücksichtigung bei der Auswahl ist geboten, wenn eine Stichentscheidung unter zwei oder mehr aktuell im Wesentlichen gleich beurteilten Bewerbern zu treffen ist (im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urt. v. 27.02.2003 - 2 C 16.02 - und Urt. v. 19.12.2002 - 2 C 31.01 -).

4. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Mängel einer im Zusammenhang mit einer Auswahlentscheidung verwendeten Beurteilung bewirken können, dass auch die Auswahlentscheidung rechtswidrig ist.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 ME 123/03


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