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Beurlaubung

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 4 S 2150/08 vom 27.03.2009

Rechtsgebiete:BBesG, LBG
Schlagworte:Beurlaubung, Dienstliches Interesse, Öffentliche Belange, Lehrer, Fortbildung
Stichwort:Beurlaubung
Leitsatz:Zur Frage, ob die aufgrund von § 153c Abs. 1 Nr. 1 LBG bewilligte Beurlaubung einer Spanischlehrerin für eine Fortbildungsreise zum Zwecke der Verbesserung ihrer sprachlichen und landeskundlichen Kenntnisse dienstlichen Interessen oder öffentlichen Belangen im Sinne von § 28 Abs. 3 Nr. 3 BBesG dient.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 4 S 2150/08



SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 A 561/08 vom 13.03.2009

Rechtsgebiete:SächsHG
Schlagworte:Exmatrikulation, Prüfungsordnung, Leistungsnachweis, Nichtbestehen, Beurlaubung
Stichwort:Beurlaubung
Leitsatz:Zur Rechtmäßigkeit einer Exmatrikulation wegen endgültigen Nichtbestehens eines Leistungsnachweises.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 A 561/08

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 4 S 2644/06 vom 13.01.2009

Rechtsgebiete:GG, BBesG, LSZG, LBesG
Schlagworte:Sonderzahlung, Landesanteil Besoldung, Abgesenkte Dienstbezüge, Wartefrist, Entstehung des Anspruchs auf Dienstbezüge, Ernennung, Beurlaubung, Erziehungsurlaub, Stichtag, Berufsanfänger, Dienstbezüge, Ungerechtfertigte Gleichbehandlung, Diskriminierung
Stichwort:Beurlaubung
Leitsatz:Eine Beamtin, deren Beamtenverhältnis zwar vor dem Stichtag des § 1a LSZG bzw. § 3a LBesG (31.12.2004) begründet wurde, die aber am Tag der Ernennung sogleich Erziehungsurlaub ohne Dienstbezüge antritt und diesen erst nach dem Stichtag beendet, erhält für die ersten drei Jahre keine Sonderzahlungen bzw. nur abgesenkte Dienstbezüge, weil ihr erst nach dem Stichtag Dienstbezüge zugestanden haben.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 4 S 2644/06

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 4 S 2342/05 vom 20.01.2006

Rechtsgebiete:LBG, LPVG
Schlagworte:Beurlaubung, familiäre Gründe, Widerruf, Mitbestimmung
Stichwort:Beurlaubung
Leitsatz:1. Eine Beamtin, die den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen absolviert, ist typischerweise nicht in der Lage, dem für die Beurlaubung aus familiären Gründen maßgeblichen Erfordernis der tatsächlichen Kinderbetreuung im Sinne von § 153b Abs. 1 Nr. 1 LBG noch hinreichend gerecht zu werden.

2. Der Widerruf der Beurlaubung aus familiären Gründen unterliegt nicht der Mitbestimmung des Personalrats nach § 75 Abs. 1 Nr. 10 LPVG.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 4 S 2342/05


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