JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Beurkundungen durch badischen Amtsnotar: Rechtsbehelf bei Einwendungen gegen die Kostenrechnung
| Rechtsgebiete: | bad.-württ. LJKG, bad.-württ. LFGG, KostO |
| Schlagworte: | Beurkundungen durch badischen Amtsnotar: Rechtsbehelf bei Einwendungen gegen die Kostenrechnung |
| Stichwort: | Beurkundungen durch badischen Amtsnotar: Rechtsbehelf bei Einwendungen gegen die Kostenrechnung |
| Leitsatz: | 1. Über Einwendungen, die gegen die Kostenrechnung eines badischen Amtsnotars für Beurkundungsgeschäfte nach § 3 Abs. 1 LFGG gerichtet sind, ist nur dann im Verfahren nach § 156 KostO zu entscheiden, wenn die Gebühren erst nach dem 31.12. 2005 entstanden sind. 2. Beziehen sich die Einwendungen auf Beurkundungsgebühren, die zwischen dem 01.06.2002 und dem 31.12.2005 entstanden sind, ist dagegen im Verfahren nach § 14 KostO zu entscheiden. |
| Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 14 Wx 12/08 | |
"Beurkundungen durch badischen Amtsnotar: Rechtsbehelf bei Einwendungen gegen die Kostenrechnung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum