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JuraForum.deUrteileSchlagwörterBBeurkundungen durch badischen Amtsnotar: Rechtsbehelf bei Einwendungen gegen die Kostenrechnung 

Beurkundungen durch badischen Amtsnotar: Rechtsbehelf bei Einwendungen gegen die Kostenrechnung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 14 Wx 12/08 vom 16.04.2008

Rechtsgebiete:bad.-württ. LJKG, bad.-württ. LFGG, KostO
Schlagworte:Beurkundungen durch badischen Amtsnotar: Rechtsbehelf bei Einwendungen gegen die Kostenrechnung
Stichwort:Beurkundungen durch badischen Amtsnotar: Rechtsbehelf bei Einwendungen gegen die Kostenrechnung
Leitsatz:1. Über Einwendungen, die gegen die Kostenrechnung eines badischen Amtsnotars für Beurkundungsgeschäfte nach § 3 Abs. 1 LFGG gerichtet sind, ist nur dann im Verfahren nach § 156 KostO zu entscheiden, wenn die Gebühren erst nach dem 31.12. 2005 entstanden sind.

2. Beziehen sich die Einwendungen auf Beurkundungsgebühren, die zwischen dem 01.06.2002 und dem 31.12.2005 entstanden sind, ist dagegen im Verfahren nach § 14 KostO zu entscheiden.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 14 Wx 12/08




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