JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Beurkundung von Eheverträgen (Vereinbarung einer modifizierten Zugewinngemeinschaft)
| Rechtsgebiete: | KostO |
| Schlagworte: | Notarkosten - Beurkundung von Eheverträgen (Vereinbarung einer modifizierten Zugewinngemeinschaft) |
| Stichwort: | Beurkundung von Eheverträgen (Vereinbarung einer modifizierten Zugewinngemeinschaft) |
| Leitsatz: | 1. Bei der notariellen Beurkundung von Eheverträgen über die Abwandlung des gesetzlichen Güterstandes ist der Geschäftswert dann, wenn sich die Änderung auf bestimmte Gegenstände beschränkt, nach § 39 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. Abs. 1 KostO ohne Schuldenabzug zu ermitteln. 2. Ist auf die Beurkundung eines Ehevertrags § 39 Abs. 3 Satz 3 KostO anwendbar, so hat die Bewertung in Anwendung von § 30 Abs. 1 KostO nach freiem Ermessen zu erfolgen. Allfälligen Unsicherheiten bei der Bewertung einzelner Gegenstände - z.B. Möglichkeit einer Wertveränderung von zum Vermögen eines der Ehegatten gehörenden Geschäftsanteilen; Möglichkeit der Enterbung oder des Nichterlebens des Erbfalls - ist durch einen Abschlag Rechnung zu tragen. 3. Ist auf die Beurkundung eines Ehevertrags § 39 Abs. 3 Satz 3 KostO anwendbar, so ist bei der Bewertung von Gesellschaftsanteilen einer KG deren Aktivvermögen ohne Abzug der Verbindlichkeiten anzusetzen. |
| Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 14 Wx 60/07 | |
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