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Betriebszugehörigkeit

Entscheidungen der Gerichte




LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 3 Sa 31/08 vom 28.05.2008

Rechtsgebiete:BGB, RL 2000/78/EG, EG
Schlagworte:Kündigungsfrist, "Altersgrenze 25", Betriebszugehörigkeit, Altersdiskriminierung, Gemeinschaftsrecht, Vertrauensschutz
Stichwort:Betriebszugehörigkeit
Leitsatz:1. § 622 Abs. 2 S.2 BGB verstößt gegen das europarechtliche Verbot der Altersdiskriminierung (Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000).

2. § 622 Abs. 2 S.2 BGB ist bei der Berechnung der maßgeblichen Kündigungsfrist auch ohne Vorlage an den Europäischen Gerichtshof von den nationalen Gerichten nicht anzuwenden.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 3 Sa 31/08



LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 6 Sa 134/07 vom 19.09.2007

Rechtsgebiete:ArbGG
Schlagworte:Sozialplan, Auslegung, Abfindung, Berechnung, Betriebszugehörigkeit, Berücksichtigung, Vollzeitbeschäftigung, Teilzeitbeschäftigung, Regelungslücke
Stichwort:Betriebszugehörigkeit
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 6 Sa 134/07

BAG – Beschluss, 7 ABR 20/04 vom 20.04.2005

Rechtsgebiete:AÜG, BetrVG, ArbGG, ZPO
Schlagworte:Betriebszugehörigkeit, Arbeitnehmerüberlassung im Konzern
Stichwort:Betriebszugehörigkeit
Leitsatz:1. Wahlberechtigt nach § 7 Satz 1 BetrVG und wählbar nach § 8 Abs. 1 Satz 1 BetrVG sind nur betriebszugehörige Arbeitnehmer. Das sind Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis zum Inhaber des Betriebes stehen und innerhalb der Betriebsorganisation des Arbeitgebers abhängige Arbeitsleistungen erbringen.

2. Hat ein konzernangehöriges Unternehmen als Personalführungsgesellschaft ausschließlich die Aufgabe, ihre Arbeitnehmer anderen Konzernunternehmen im In- und Ausland zur Arbeitsleistung ohne eigene Gewinnerzielungsabsicht zu überlassen, bleiben die Arbeitnehmer entsprechend § 14 Abs. 1 AÜG betriebsverfassungsrechtlich dem Betrieb dieses Vertragsarbeitgebers zugeordnet. Sie sind dort für den Betriebsrat wahlberechtigt und wählbar nach § 7, § 8 Abs. 1 Satz 1 BetrVG.
Volltext: BAG - Beschluss, 7 ABR 20/04

LAG-NUERNBERG – Urteil, 6 Sa 897/04 vom 19.04.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Betriebszugehörigkeit, Betriebsübergang, Aufhebungsvertrag
Stichwort:Betriebszugehörigkeit
Leitsatz:Schließt der Insolvenzverwalter eines insolventen Betriebes mit sämtlichen Arbeitnehmern Aufhebungsverträge mit geringen Abfindungen (hier: 20 % eines Monatsgehaltes) und werden die Arbeitnehmer unmittelbar im Anschluss an den vereinbarten Ausscheidenszeitpunkt von einem Betriebsübernehmer wieder eingestellt, so ist die bisherige Betriebszugehörigkeit trotz des Aufhebungsvertrages im neuen Beschäftigungsverhältnis anzurechnen.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 6 Sa 897/04


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