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JuraForum.deUrteileSchlagwörterBbetriebsverfassungsrechtliches Lohnausfallprinzip bei Abrufarbeit 

betriebsverfassungsrechtliches Lohnausfallprinzip bei Abrufarbeit

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 7 AZR 490/93 vom 03.12.1997

Rechtsgebiete:BetrVG, EG-Vertrag, Rl 75/117/EWG, GG, BeschFG
Schlagworte:Teilnahme an Betriebsratsschulung, betriebsverfassungsrechtliches Lohnausfallprinzip bei Abrufarbeit, mittelbare Diskriminierung
Stichwort:betriebsverfassungsrechtliches Lohnausfallprinzip bei Abrufarbeit
Leitsatz:Leitsatz:

Wird ein Betriebsratsmitglied regelmäßig über die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung hinaus zu weiteren Arbeitseinsätzen herangezogen, ist während der Teilnahme an Betriebsratsschulungen das Entgelt auch für die ausgefallenen zusätzlichen Arbeitseinsätze fortzuzahlen.

Hinweise des Senats:

Ausschluß mittelbarer Entgeltdiskriminierung von teilzeitbeschäftigten Mitgliedern des Betriebsrats bei der Teilnahme an ganztägigen Betriebsratsschulungen (Senatsentscheidung vom 5. März 1997 - 7 AZR 581/92 -)

Aktenzeichen: 7 AZR 490/93
Bundesarbeitsgericht 7. Senat Urteil vom 03. Dezember 1997
- 7 AZR 490/93 -

I. Arbeitsgericht Urteil vom 22. Oktober 1992
Stuttgart - 17 Ca 5438/91 -

II. Landesarbeitsgericht Urteil vom 28. Mai 1993
Baden-Württemberg - 7 Sa 99/92 -
Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 490/93




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