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betriebsvereinbarungsoffener Arbeitsvertrag

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LAG-BRANDENBURG – Urteil, 2 Sa 298/04 vom 16.11.2004

Rechtsgebiete:KSchG, BetrVG
Schlagworte:Änderungskündigung, Entgeltabsenkung, betriebsvereinbarungsoffener Arbeitsvertrag
Stichwort:betriebsvereinbarungsoffener Arbeitsvertrag
Leitsatz:Die mittels Änderungskündigung betriebsbedingt begründete und erfolgte Zuweisung einer neuen Arbeit rechtfertigt nicht gem. §§ 2, 1 II KSchG die Absenkung des Gehalts um mehr als 30 % auf eine nur rechnerisch ermittelte Durchschnittsvergütung einer Abteilung mit vergleichbaren Tätigkeiten, ohne dass eine kollektivrechtliche Regelung der Vergütung existiert. Die neben dem Arbeitsvertrag individuell schriftlich vereinbarte Leistungsvergütung ist nicht auch betriebsvereinbarungsoffen, wenn nur der Arbeitsvertrag eine solche Klausel enthällt.
Volltext: LAG-BRANDENBURG - Urteil, 2 Sa 298/04




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