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Betriebsvereinbarung über Sanierungsbeiträge

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Beschluss, 9 Ta 480/06 vom 06.03.2007

Rechtsgebiete:RVG
Schlagworte:Streitwert, Beschlussverfahren, Zuständigkeitsstreit, Betriebsvereinbarung über Sanierungsbeiträge
Stichwort:Betriebsvereinbarung über Sanierungsbeiträge
Leitsatz:Die Festsetzung des Gebührenstreitwerts auf EUR 20.000,00 entspricht billigem Ermessen in einem Beschlussverfahren, mit dem ein örtlicher Betriebsrat geltend macht, eine abgeschlossene Gesamtbetriebsvereinbarung über Sanierungsbeiträge der Arbeitnehmer sei unwirksam, weil nicht der Gesamtbetriebsrat, sondern die örtlichen Betriebsräte für die in der Vereinbarung geregelten Gegenstände zuständig seien.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 9 Ta 480/06




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