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Betriebsunfall bei nicht genehmigter Nebentätigkeit

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LAG-HAMM – Urteil, 18 Sa 1083/05 vom 08.02.2006

Rechtsgebiete:EFZG, BGB, SGB X
Schlagworte:Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Verschulden, Betriebsunfall bei nicht genehmigter Nebentätigkeit, Treuwidrigkeit
Stichwort:Betriebsunfall bei nicht genehmigter Nebentätigkeit
Leitsatz:Ist ein Betriebsunfall bei der Ausübung einer Nebentätigkeit vom Arbeitnehmer nicht selbst verschuldet im Sinne des § 3 Abs. 1 EFZG, so ist auch der Arbeitgeber des Hauptarbeitsverhältnisses zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet, wenn der Betriebsunfall zur Arbeitsunfähigkeit führt.

Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber des Hauptarbeitsverhältnisses die Nebentätigkeit nicht genehmigt hat.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 18 Sa 1083/05




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