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Betriebsübergang und Kündigung

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LAG-MUENCHEN – Urteil, 11 Sa 499/08 vom 06.05.2009

Rechtsgebiete:KSchG, BGB
Schlagworte:Betriebsübergang und Kündigung
Stichwort:Betriebsübergang und Kündigung
Leitsatz:Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob ein Arbeitnehmer noch längere Zeit nach einem vollzogenen Betriebsübergang dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses kann, wenn die Information nach § 613 a Abs.5 BGB unzureichend war. Hierzu vorgreiflich war zu prüfen, ob die vom Betriebsveräußerer den Mitarbeitern im konkreten Fall erteilte Information den Anforderungen des § 613 a Abs. 5 BGB entsprochen hat. Dies wurde verneint. Weiterhin streitgegenständlich war die soziale Rechtfertigung der vom Betriebsübernehmer ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigung, deren Unwirksamkeit festgestellt wurde, weil eine anderweitige Weiterbeschäftigungsmöglichkeit bestanden hätte.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 11 Sa 499/08




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