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Betriebsübergang und Firmentarifvertra,Zuordnung von Betriebsteilen durch Tarifvertrag,Beendigung des Betriebsratsmandat

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 5 TaBV 55/99 vom 11.11.1999

Rechtsgebiete:BetrVG, BGB
Schlagworte:Betriebsübergang und Firmentarifvertra, Zuordnung von Betriebsteilen durch Tarifvertrag, Beendigung des Betriebsratsmandat
Stichwort:Betriebsübergang und Firmentarifvertra,Zuordnung von Betriebsteilen durch Tarifvertrag,Beendigung des Betriebsratsmandat
Leitsatz:1) Geht ein Betrieb nach § 613 a BGB über, so wirkt ein für den Betrieb abgeschlossener Firmentarifvertrag beim Erwerber kollektiv weiter.

2) Werden anlässlich einer Umstrukturierung, die auf einen Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Ziffer 3 BetrVG zurückgeht, bisher selbstständige Betriebe zusammengefasst und entsteht hierdurch ein neuer selbstständiger Betrieb, so endet die Amtszeit der Betriebsräte der zusammengefassten Betriebe.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 5 TaBV 55/99




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