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Betriebsübergang im Insolvenzverfahren

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 18 Sa 389/04 vom 15.09.2004

Rechtsgebiete:MTV, BGB, InsO
Schlagworte:Urlaubsanspruch, zusätzliche Urlaubsvergütung (Urlaubsgeld), Sonderzahlung, Betriebsübergang im Insolvenzverfahren, insolvenzrechtliche Einschränkung der Haftung des Betriebserwerbers
Stichwort:Betriebsübergang im Insolvenzverfahren
Leitsatz:Bei einem Betriebsübergang in der Insolvenz gehen auch die Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer auf den Betriebserwerber über. Eine Einschränkung der Haftung findet insoweit nicht statt.

Es besteht Akzessorietät zwischen der zusätzlichen Urlaubsvergütung nach § 14 Ziff. 1 MTV Metall NRW und dem tariflichen Anspruch auf Urlaub und Urlaubsvergütung.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 18 Sa 389/04




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