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JuraForum.deUrteileSchlagwörterBBetriebsübergang (Bildungsstätte der beruflichen Fortbildung) 

Betriebsübergang (Bildungsstätte der beruflichen Fortbildung)

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 8 AZR 485/97 vom 18.02.1999

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:Betriebsübergang (Bildungsstätte der beruflichen Fortbildung)
Stichwort:Betriebsübergang (Bildungsstätte der beruflichen Fortbildung)
Leitsatz:Leitsatz:

Wird in einem Kündigungsrechtsstreit zwischen Arbeitnehmer und bisherigem Betriebsinhaber rechtskräftig die Unwirksamkeit der von diesem ausgesprochenen Kündigung wegen Betriebsübergangs (§ 613 a Abs.. 4 BGB) festgestellt, findet § 325 ZPO im Verhältnis zu der vom Arbeitnehmer als Übernehmer in Anspruch genommenen Person weder unmittelbare noch entsprechende Anwendung, wenn der behauptete Betriebsübergang vor Eintritt der Rechtshängigkeit der Kündigungsschutzklage vollzogen wurde.

Aktenzeichen: 8 AZR 485/97
Bundesarbeitsgericht 8. Senat Urteil vom 18. Februar 1999
- 8 AZR 485/97 -

I. Arbeitsgericht
Mönchengladbach
- 2 Ca 1865/96 -
Urteil vom 11. Dezember 1996

II. Landesarbeitsgericht
Düsseldorf
- 11 Sa 136/97 -
Urteil vom 25. April 1997
Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 485/97




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