JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags
| Rechtsgebiete: | BGB, KSchG, Richtlinie 77/187/EWG |
| Schlagworte: | Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags |
| Stichwort: | Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Eine Funktionsnachfolge allein ist kein Betriebsübergang. 2. Endet ein Reinigungsauftrag und liegen keine greifbaren Anhaltspunkte dafür vor, daß nach der Rechtsprechung des EuGH von der Wahrung der Identität auszugehen ist, weil der neue Auftragnehmer kraft eigenen Willensentschlusses eine organisierte Gesamtheit von Arbeitnehmern übernehmen wird, kann der frühere Auftragnehmer solchen Arbeitnehmern wirksam betriebsbedingt kündigen, für die er keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr hat. 3. Kommt es nach Zugang der Kündigung zu einem Betriebsübergang im Sinne der Rechtsprechung des EuGH, haben die gekündigten Arbeitnehmer, die in der Einheit beschäftigt waren, einen Anspruch gegen den neuen Auftragnehmer, zu unveränderten Arbeitsbedingungen unter Wahrung ihres Besitzstandes eingestellt zu werden. Aktenzeichen: 8 AZR 295/95 Bundesarbeitsgericht 8. Senat Urteil vom 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - I. Arbeitsgericht Urteil vom 27. Januar 1994 Paderborn - 1 Ca 877/93 - II. Landesarbeitsgericht Urteil vom 24. Januar 1995 Hamm - 11 (19) Sa 559/94 - |
| Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 295/95 | |
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