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Betriebsstillegung oder Betriebsunterbrechung?

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 2 AZR 137/00 vom 21.06.2001

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Fristgerechte Kündigung, Betriebsstillegung oder Betriebsunterbrechung?
Stichwort:Betriebsstillegung oder Betriebsunterbrechung?
Leitsatz:Werden nach Einstellung der Produktion die Arbeitsverhältnisse der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer gekündigt, so liegt in der Regel eine Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft (Betriebsstillegung) vor, wenn im Kündigungszeitpunkt davon auszugehen ist, daß eine eventuelle Wiederaufnahme der Produktion erst nach einem längeren, wirtschaftlich nicht unerheblichen Zeitraum erfolgen kann, dessen Überbrückung mit weiteren Vergütungszahlungen dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden kann.
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 137/00




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