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Betriebssicherheitsverordnung

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 7 B 838/09 vom 20.04.2009

Rechtsgebiete:HessAGVwGO, HSOG, HWG, WHG
Schlagworte:Insolvenzverwalter, Verhaltensverantwortlichkeit, Zustandsverantwortlichkeit
Stichwort:Betriebssicherheitsverordnung
Leitsatz:1. Die bloße Wahrnehmung einer Gefahrenabwehrpflicht durch den Insolvenzverwalter als Zustandsverantwortlichen begründet für ihn keine Stellung als Betreiber einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Tanklager).

2. Maßgeblicher Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer wasseraufsichtsrechtlichen Maßnahme nach § 53 Abs. 2 HWG ist wie im allgemeinen Gefahrenabwehrrecht der Zeitpunkt des Erlasses der behördlichen Anordnung.

3. Die wasserrechtliche Ermächtigungsgrundlage des § 53 Abs. 2 HWG wird auch dann nicht durch die geräte- und produktsicherheitsrechtliche Vorschrift des § 15 GPSG verdrängt, wenn eine Anlage sowohl wasserrechtlichen als auch geräte- und produktsicherheitsrechtlichen Anforderungen genügen muss und diese inhaltlich identisch sind.

4. Bei dem die Durchführung eines Vorverfahrens ausschließenden Tatbestand der Nr. 13.4 der Anlage zu § 16a HessAGVwGO handelt es sich - wie bei der überwiegenden Mehrzahl der Tatbestände der Anlage zu § 16a HessAGVwGO - um eine statische Verweisung auf das darin bezeichnete Gesetz in einer bestimmten Fassung.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 7 B 838/09



OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 11 S 83.06 vom 14.05.2007

Rechtsgebiete:BImSchG, BauGB, VwGO, 9. BImSchV, VwVfGBbg, 4. BImSchV, 17. BImSchV, 12. BImSchV, BetrSichV, BauNVO
Stichwort:Betriebssicherheitsverordnung
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 11 S 83.06

OLG-DUESSELDORF – Urteil, I-24 U 63/05 vom 12.09.2006

Rechtsgebiete:BGB
Stichwort:Betriebssicherheitsverordnung
Leitsatz:1. Zur Reichweite eines Mietvertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (hier: Vermietung einer mobilen Hubarbeitsbühne)

2. Der Vermieter einer Arbeitsbühne braucht sich über Produktwarnhinweise nicht aus fern liegenden Quellen zu informieren, wenn das Gerät von der Prüfstelle abgenommen worden ist, bei der regelmäßigen Wartung Sicherheitsmängel nicht erkennbar werden und von der Berufsgenossenschaft, der der Vermieter angehört, solche Hinweise nicht erteilt werden.

3. Der Werkvertrag des Vermieters einer mobilen Hubarbeitsbühne mit dem die jährliche Arbeitsgeräteprüfung vollziehenden Unternehmer entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten des Mieters und seines Arbeitnehmers.

4. Der Werkunternehmer hat seinen Betrieb nicht so zu organisieren, dass ihn auch solche Warnhinweise erreichen können, die von der zuständigen Berufsgenossenschaft nicht an ihre Mitgliedsunternehmen weitergeleitet worden sind.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, I-24 U 63/05

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 21 A 2222/03 vom 14.10.2004

Rechtsgebiete:4. BImSchV, BImSchG, BetrSichV
Stichwort:Betriebssicherheitsverordnung
Leitsatz:Anlagen zur Lagerung giftiger Stoffe i.S.v. Nr. 9.35 des Anhangs zur 4. BImSchV, deren ausschließlicher Zweck darin besteht, Stoffe zum Zweck der Verwendung in einer Forschungseinrichtung im Sinne von § 1 Abs. 6 der 4. BImSchV zu lagern (hier: wissenschaftliches Hauptlabor eines Großunternehmens der Chemischen Industrie), bedürfen ihrerseits gemäß § 1 Abs. 4 der 4. BImSchV keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 21 A 2222/03


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