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Betriebsrisikolehre

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 11a AL 29/05 R vom 23.03.2006

Rechtsgebiete:SGB III, BGB, SGG
Schlagworte:Insolvenzgeld, Arbeitsentgeltanspruch, Berücksichtigung vereinbarter variabler Entgeltbestandteile, fehlende Zielvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und -geber, Verantwortung, Leistungsbestimmung, Bedingungsvereitelung, Revisibilität
Stichwort:Betriebsrisikolehre
Leitsatz:Ein Anspruch auf variable Entgeltbestandteile ist durch Insolvenzgeld auszugleichen, wenn die zugrundeliegende Zielvereinbarung aus Gründen nicht zustande kommt, die der Arbeitnehmer nicht zu vertreten hat.
Volltext: BSG - Urteil, B 11a AL 29/05 R



LAG-HAMM – Urteil, 3 Sa 131/05 vom 08.06.2005

Rechtsgebiete:BMTV für Städtereinigungsbetriebe
Schlagworte:Zur Zulässigkeit, Zeiten der Nichtbeschäftigung infolge fehlender Arbeit von einem Stundenkonto in Abzug zubringen
Stichwort:Betriebsrisikolehre
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 3 Sa 131/05

LAG-HAMM – Urteil, 8 Sa 721/04 vom 13.09.2004

Rechtsgebiete:BGB, ArbGG
Schlagworte:Gratifikation, Betriebsübung, wirtschaftliche Notlage, Störung der Geschäftsgrundlage, Treu und Glauben
Stichwort:Betriebsrisikolehre
Leitsatz:Entgegen der älteren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z.B. AP Nr. 7 zu § 322 ZPO) kommt bei Gewährung einer Gratifikation aufgrund betrieblicher Übung eine Kürzung oder ein vollständiger Wegfall des Anspruchs wegen einer wirtschaftlichen Notlage des Arbeitgebers aus Gründen der Treuepflicht des Arbeitnehmers nicht in Betracht. Ohne besondere Anhaltspunkte kann das Wirtschaftsrisiko des Arbeitgebers auch nicht als Ge-schäftsgrundlage (§ 313 BGB n.F.) der Gratifikationszuwendung angesehen werden.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 Sa 721/04

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 21 Sa 104/03 vom 29.01.2004

Rechtsgebiete:BetrVG, DÜG, TzBfG, ArbZG, ArbGG, BGB
Stichwort:Betriebsrisikolehre
Leitsatz:Freizeitausgleich eines teilzeitbeschäftigten Betriebsratsmitglieds; Ausgleichspflichtigkeit von Essens- und Erholungspausen im Rahmen von Schulungs- und Bildungsveranstaltungen gemäß § 37 Abs. 6 Satz 2 und 3 BetrVG.
Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 21 Sa 104/03


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