JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Betriebsrisikolehre
| Rechtsgebiete: | SGB III, BGB, SGG |
| Schlagworte: | Insolvenzgeld, Arbeitsentgeltanspruch, Berücksichtigung vereinbarter variabler Entgeltbestandteile, fehlende Zielvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und -geber, Verantwortung, Leistungsbestimmung, Bedingungsvereitelung, Revisibilität |
| Stichwort: | Betriebsrisikolehre |
| Leitsatz: | Ein Anspruch auf variable Entgeltbestandteile ist durch Insolvenzgeld auszugleichen, wenn die zugrundeliegende Zielvereinbarung aus Gründen nicht zustande kommt, die der Arbeitnehmer nicht zu vertreten hat. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 11a AL 29/05 R | |
| Rechtsgebiete: | BMTV für Städtereinigungsbetriebe |
| Schlagworte: | Zur Zulässigkeit, Zeiten der Nichtbeschäftigung infolge fehlender Arbeit von einem Stundenkonto in Abzug zubringen |
| Stichwort: | Betriebsrisikolehre |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 3 Sa 131/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ArbGG |
| Schlagworte: | Gratifikation, Betriebsübung, wirtschaftliche Notlage, Störung der Geschäftsgrundlage, Treu und Glauben |
| Stichwort: | Betriebsrisikolehre |
| Leitsatz: | Entgegen der älteren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z.B. AP Nr. 7 zu § 322 ZPO) kommt bei Gewährung einer Gratifikation aufgrund betrieblicher Übung eine Kürzung oder ein vollständiger Wegfall des Anspruchs wegen einer wirtschaftlichen Notlage des Arbeitgebers aus Gründen der Treuepflicht des Arbeitnehmers nicht in Betracht. Ohne besondere Anhaltspunkte kann das Wirtschaftsrisiko des Arbeitgebers auch nicht als Ge-schäftsgrundlage (§ 313 BGB n.F.) der Gratifikationszuwendung angesehen werden. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 Sa 721/04 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, DÜG, TzBfG, ArbZG, ArbGG, BGB |
| Stichwort: | Betriebsrisikolehre |
| Leitsatz: | Freizeitausgleich eines teilzeitbeschäftigten Betriebsratsmitglieds; Ausgleichspflichtigkeit von Essens- und Erholungspausen im Rahmen von Schulungs- und Bildungsveranstaltungen gemäß § 37 Abs. 6 Satz 2 und 3 BetrVG. |
| Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 21 Sa 104/03 | |
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