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Betriebsrentenanpassung im Konzern

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LAG-MUENCHEN – Urteil, 2 Sa 794/08 vom 02.04.2009

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:Betriebsrentenanpassung im Konzern
Stichwort:Betriebsrentenanpassung im Konzern
Leitsatz:Bei der Prüfung der Anpassung von Betriebsrenten muss sich eine zur Versorgung verpflichtete Konzernmuttergesellschaft grundsätzlich die Ertragskraft von Tochtergesellschaften, mit denen keine Gewinnabführungs- und/oder Beherrschungsverträge bestehen, nicht zurechnen lassen.

Der Umstand, dass Mutter- und Tochtergesellschaft Personengesellschaften sind und deshalb die Erträge aus Beteiligungen im Jahresabschluss der Muttergesellschaft angegeben sind, führt nicht zu einer Berücksichtigung der Gewinne der Tochtergesellschaften.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 2 Sa 794/08




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