JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Betriebsratswahlanfechtung
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Betriebsratswahlanfechtung |
| Stichwort: | Betriebsratswahlanfechtung |
| Leitsatz: | Unzulässigkeit einer Betriebsratswahlanfechtung, wenn - wie sich hier erstmals im Beschwerdeverfahren, unstreitig, herausgestellt hat - einer der drei (allein) anfechtenden Wahlberechtigten bei Antragseinreichung und in der Folge mangels Gewerkschaftsmitgliedschaft durch einen für ihn nicht postulationsbefugten Rechtssekretär der DGB Rechtsschutz GmbH, unwirksam, vertreten war. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 4 TaBV 20/08 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG 1972 |
| Schlagworte: | Betriebsratswahlanfechtung |
| Stichwort: | Betriebsratswahlanfechtung |
| Leitsatz: | 1. Das Rechtsschutzinteresse für die in § 18 Abs. 2 BetrVG genannten Feststellungen besteht auch außerhalb eines Wahlverfahrens, wenn die gleiche Problematik bei einer künftigen Betriebsratswahl erneut auftreten kann (im Anschluss an BAG vom 25. Mai 1988 - 7 ABR 51/87 - n. a. v. unter Verweisung auf BAG vom 25. November 1980 - 6 ABR 62/79 - AP Nr. 3 zu § 18 BetrVG 1972). 2. Ein Betriebsrat kann die Kenntnis von den zahlenmäßigen Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 S. 1 BetrVG für bestimmte "Einrichtungen", deren Arbeitnehmer an der angefochtenen Betriebsratswahl teilgenommen haben, schon deshalb haben, weil er gem. § 19 WO-BetrVG die Wahlakten bis zur Beendigung seiner Amtszeit aufzubewahren hat, aus denen dies unschwer ersichtlich gewesen und wohl von ihm gerade wegen § 4 Abs. 2 BetrVG im Anfechtungsverfahren über die Betriebsratswahl tunlichst vorgetragen worden wäre, weil dann diese als Betriebe dem Hauptbetrieb, der hier wohl die Einrichtung in der Hauptverwaltung war, zuzuordnen waren. Seine durch die Einschränkung "auf den ersten Blick" geäußerten Zweifel daran, ob bei diesen 19 Einrichtungen die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 S. 1 BetrVG vorgelegen haben, erscheinen daher eher als eine Behauptung ins Blaue hinein, der auch im vom Amtsermittlungsprinzip beherrschten Beschlussverfahren nicht weiter nachzugehen war. 3. Betriebs- und Betriebsteilbegriff wie BAG vom 17. Januar 2007 - 7 ABR 63/05 - AP Nr. 18 zu § 4 BetrVG 1972. 4. Die Leitungsmacht eines "Einrichtungsleiters" i. S. eines Betriebsleiters betreffend soziale und personelle Angelegenheiten sowohl im individual- als auch kollektivrechtlichen Bereich wird nicht dadurch wesentlich beeinträchtigt, dass ihn die vom Arbeitgeber ausdrücklich angeordnete Verpflichtung trifft, sich vom "Leiter Personalrecht" des "Hauptbetriebs" beraten zu lassen, wenn klar ist, dass er - auch entgegen dessen entsprechenden Ratschlägen und Empfehlungen - eigenverantwortlich entscheidet und dies auch den Arbeitnehmern bekannt gemacht worden ist. 5. Die Arbeitnehmer eines betriebsratslosen Betriebsteils gem. § 4 Abs. 1 S. 2 l. S. BetrVG dürfen zwar an einer Betriebsratswahl beim Hauptbetrieb teilnehmen, jedoch infolge entsprechender Verweisung auf § 3 Abs. 3 S. 2 BetrVG erst nach vorangegangener "Abstimmung". |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 8 TaBV 50/07 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Betriebsratswahlanfechtung |
| Stichwort: | Betriebsratswahlanfechtung |
| Leitsatz: | Anfechtung der Betriebsratswahl: Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder - aufgrund einer Rahmenvereinbarung regelmäßig tageweise befristet beschäftigte Aushilfskräfte als "in der Regel" beschäftigte Arbeitnehmer i. S. d. §§ 9 Satz 1, 7 Satz 1 BetrVG? |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 4 TaBV 94/06 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Betriebsratswahlanfechtung |
| Stichwort: | Betriebsratswahlanfechtung |
| Leitsatz: | Anfechtung einer Betriebsratswahl insbesondere wegen behaupteter Wahlbehinderung oder Androhung von Nachteilen im Sinne des § 20 BetrVG durch ein Rundschreiben der Arbeitgeberin - Einzelfallentscheidung -. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 4 TaBV 77/06 | |
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