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Betriebsratsschulung über die Strafvorschriften des BetrVG

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Beschluss, 14 TaBV 44/07 vom 21.01.2008

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Betriebsratsschulung über die Strafvorschriften des BetrVG
Stichwort:Betriebsratsschulung über die Strafvorschriften des BetrVG
Leitsatz:1. Die Strafrechtsvorschriften der §§ 119, 120 BetrVG gehören als Teil des BetrVG zum Grundlagenwissen für Betriebsräte.

2. Eine darauf bezogene Betriebsratsschulung kann als erforderlich für die Arbeit des Betriebsrates im Sinne des § 37 Absatz 6 BetrVG angesehen werden.

3. Eine solche Schulung ist nicht erst dann als erforderlich anzusehen, wenn der Arbeitgeber in strafrechtlich relevanter Weise versucht hat, Betriebsräte unter Verstoß gegen § 119 BetrVG zu beeinflussen; vielmehr gehört es zum Grundlagenwissen, solche Beeinflussungsversuche im vorhinein erkennen und abwehren zu können.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 14 TaBV 44/07




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