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Betriebsratskosten bei nichtiger Betriebsratswahl

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 7 ABR 42/97 vom 29.04.1998

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Betriebsratskosten bei nichtiger Betriebsratswahl
Stichwort:Betriebsratskosten bei nichtiger Betriebsratswahl
Leitsatz:Leitsatz:

Beruht die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl nach § 118 Abs. 2 BetrVG auf einer nicht offenkundigen Verkennung des Geltungsbereichs des Betriebsverfassungsgesetzes, steht einem nichtig gewählten Betriebsratsmitglied ein Anspruch auf Erstattung tatsächlicher Aufwendungen nach betriebsverfassungsrechtlichen Grundsätzen zu.

Hinweise des Senats:

Vgl. Senatsbeschluß vom 30. April 1997 - 7 ABR 60/95 - AP Nr. 60 zu § 118 BetrVG 1972

Aktenzeichen: 7 ABR 42/97
Bundesarbeitsgericht 7. Senat Beschluß vom 29. April 1998
- 7 ABR 42/97 -

I. Arbeitsgericht
Rheine
- 1 BV 5/95 -
Beschluß vom 12. September 1996

II. Landesarbeitsgericht
Hamm
- 7 TaBV 137/96 -
Beschluß vom 27. Mai 1997
Volltext: BAG - Beschluss, 7 ABR 42/97




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