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Betriebsratsbeschluss über einzelne Zustimmungsverweigerungsgründe

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 10 TaBV 23/06 vom 06.10.2006

Rechtsgebiete:BetrVG, TVG, ArbGG
Schlagworte:Zustimmungsersetzung, Einstellung, Versetzung und Eingruppierung, Einleitung des Zustimmungsverfahrens, ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats, unbeachtliches Bestreiten des Arbeitgebers, Betriebsratsbeschluss über einzelne Zustimmungsverweigerungsgründe, Vorliegen von Zustimmungsverweigerungsgründen, tarifliche Besetzungsregelung, vorläufige Durchführung der personellen Maßnahme, Aufhebung der personellen Maßnahme
Stichwort:Betriebsratsbeschluss über einzelne Zustimmungsverweigerungsgründe
Leitsatz:Die Vorschrift des § 11 des Entgeltrahmentarifvertrages für punktbesoldete Arbeitnehmer/innen der Westdeutschen Spielbanken GmbH & Co. KG in der Spieltechnik und in der Kasse vom 01.12.1996 stellt keine tarifliche Besetzungsregelung im Sinne einer Betriebsnorm gem. § 3 Abs. 2 TVG dar.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 23/06




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