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Betriebsratsanhörung zur Kündigung innerhalb der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 2 AZR 234/98 vom 03.12.1998

Rechtsgebiete:KSchG, BetrVG
Schlagworte:Betriebsratsanhörung zur Kündigung innerhalb der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses
Stichwort:Betriebsratsanhörung zur Kündigung innerhalb der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses
Leitsatz:Leitsatz:

Gemäß § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG sind dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung auch dann mitzuteilen, wenn das Arbeitsverhältnis nicht dem allgemeinen Kündigungsschutz unterliegt. Hat allerdings der Arbeitgeber keine auf Tatsachen gestützte und demgemäß durch die Mitteilung dieser Tatsachen konkretisierbaren Kündigungsgründe, so genügt es, wenn er dem Betriebsrat seine subjektiven Wertungen mitteilt, die ihn zur Kündigung veranlassen (Fortführung der ständigen Rechtsprechung des Senats, vgl. BAGE 77, 13 = AP Nr. 64 zu § 102 BetrVG 1972 und zuletzt Urteil vom 12. November 1998 - 2 AZR 687/97 - n.v.).

Aktenzeichen: 2 AZR 234/98
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 03. Dezember 1998
- 2 AZR 234/98 -

I. Arbeitsgericht
Berlin
- 1 Ca 3451/97 -
Urteil vom 31. Juli 1997

II. Landesarbeitsgericht
Berlin
- 16 Sa 136/97 -
Urteil vom 22. Januar 1998
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 234/98




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