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Betriebsratsanhörung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 12 Sa 336/09 vom 24.06.2009

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Betriebsratsanhörung
Stichwort:Betriebsratsanhörung
Leitsatz:Im Falle der erstmaligen Wahl eines Betriebsrats ist der Arbeitgeber nicht schon ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses, sondern erst mit Konstituierung des Betriebsrats verpflichtet, diesen zu einer Kündigung anzuhören.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 Sa 336/09



LAG-KOELN – Urteil, 3 Sa 1194/08 vom 17.12.2008

Rechtsgebiete:BGB, KSchG, BetrVG
Schlagworte:außerordentliche Kündigung, Betriebsratsanhörung, verfälschende Sachverhaltsdarstellung, Altenpflege
Stichwort:Betriebsratsanhörung
Leitsatz:Eine einseitig verfälschende Darstellung des Kündigungssachverhalts führt gemäß § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG zur Unwirksamkeit der Kündigung.

Das ist der Fall, wenn einer Altenpflegerin vorgeworfen wird, sie habe einem an hochgradiger Diabetes leidenden Patienten entgegen entsprechender genereller ärztlicher Anweisung nicht in hinreichendem Umfang Insulin verabreicht und dabei in der Anhörung des Betriebsrats u. a. mehrfach ausgeführt wird, dass es sich um einen arabischen Patienten gehandelt habe und die Klägerin vor einigen Monaten mitgeteilt habe, dass sie beabsichtige zum Judentum überzutreten, gleichzeitig aber für einen derartigen kausalen Zusammenhang jeglicher konkreter Sachvortrag der Arbeitgeberin fehlt.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 3 Sa 1194/08

LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Urteil, 3 Sa 302/07 vom 23.10.2008

Rechtsgebiete:BGB, BetrVG, KSchG
Schlagworte:Betriebsratsanhörung, Interessenabwägung, außerordentliche Kündigung, nachschieben von Kündigungsgründen, ordentliche Kündigung
Stichwort:Betriebsratsanhörung
Leitsatz:Kündigungsgründe die dem Kündigenden bei Ausspruch der Kündigung noch nicht bekannt waren, können jedenfalls dann uneingeschränkt nachgeschoben werden, wenn sie bereits vor Zugang der Kündigung entstanden sind und der bestehende Betriebsrat insoweit ordnungsgemäß angehört worden ist.

Unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles kann es gerechtfertigt sein, eine außerordentliche Kündigung vor dem Hintergrund des ultimaratio Prinzips trotz ganz erheblicher Verletzung arbeitsvertraglicher Verpflichtungen als rechtsunwirksam anzusehen, wenn die Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ruhen.
Volltext: LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 3 Sa 302/07

LAG-HAMM – Urteil, 10 Sa 2121/07 vom 13.06.2008

Rechtsgebiete:BetrVG, KSchG
Schlagworte:Ordentliche Kündigung von Betriebsratsmitgliedern, Stilllegung einer Betriebsabteilung, Unmöglichkeit der Übernahme in andere Abteilung, Betriebsratsanhörung
Stichwort:Betriebsratsanhörung
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 10 Sa 2121/07


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