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Betriebsrat und Sachmittel und Informations- und Kommunikationstechniken und Intranet und Erforderlichkeit

Entscheidungen der Gerichte




LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 5 TaBV 25/02 vom 28.01.2003

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Betriebsrat und Sachmittel und Informations- und Kommunikationstechniken und Intranet und Erforderlichkeit
Stichwort:Betriebsrat und Sachmittel und Informations- und Kommunikationstechniken und Intranet und Erforderlichkeit
Leitsatz:Sofern im Betrieb des Arbeitgebers ein innerbetriebliches elektronisches Informations- und Kommunikationssystem (Intranet) besteht, hat auch der Betriebsrat im Rahmen seiner gegenüber den Arbeitnehmern bestehenden Unterrichtungspflichten gemäß § 40 Abs. 2 BetrVG Anspruch auf Nutzung dieses Systems. Dies gilt jedenfalls dann uneingeschränkt, wenn die betriebsinterne Kommunikation per Intranet gängige Praxis ist, wie z.B. in einem High-tech-Unternehmen der Elektroindustrie.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 5 TaBV 25/02




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