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Betriebsöffentliche Auseinandersetzung zwischen Arbeitgeberin und Betriebsrat

Entscheidungen der Gerichte




LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 1 TaBV 64/03 vom 06.04.2004

Rechtsgebiete:GG, BetrVG
Schlagworte:Betriebsöffentliche Auseinandersetzung zwischen Arbeitgeberin und Betriebsrat
Stichwort:Betriebsöffentliche Auseinandersetzung zwischen Arbeitgeberin und Betriebsrat
Leitsatz:1) Der Grundsatz der vertauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 Abs. 1 BetrVG ist von beiden Betriebspartnern auch in der betriebsöffentlichen Auseinandersetzung über streitige Regelungsfragen zu beachten.

2) Eine objektive Beeinträchtigung der Betriebsratstätigkeit i. S. v. § 78 S. 1 BetrVG durch herabsetzenden Äußerungen der Arbeitgeberin in Aushängen u. ä. ist nicht durch die Meinungsfreiheit in Art 5 Abs. 1 S. 1 GG gedeckt. Der Betriebsrat kann insoweit Unterlassung von Arbeitgeberin verlangen.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 1 TaBV 64/03




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