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Betriebsnotwendigkeit

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 9.08 vom 18.03.2009

Rechtsgebiete:EV, VZOG, VermG, URüV
Schlagworte:Restitution, Grundstücksrestitution, Unternehmen, Unternehmensgrundstück, Unternehmensträger, Unternehmensrestitution, Unternehmensresterestitution, Unternehmenstrümmer, Trümmerrestitution, Unternehmensveräußerung, Unternehmenseinheit, Treuhandkapitalgesellschaft, Treuhandunternehmen, Privatisierung, asset deal, Singularrestitution, Betriebsnotwendigkeit, Restitutionsausschlussgrund, Liquidation, Erlösauskehr, Verkehrswert
Stichwort:Betriebsnotwendigkeit
Leitsatz:Der Restitutionsausschlussgrund der Betriebsnotwendigkeit nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 VZOG kann auch einem Unternehmensträger zugutekommen, der ein Unternehmen einschließlich eines restitutionsbehafteten, aber betriebsnotwendigen Unternehmensgegenstandes im Wege des asset deal von einer Treuhandkapitalgesellschaft erwirbt (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 15. Juni 2000 BVerwG 3 C 8.99 Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 26).

Der Restitutionsausschlussgrund der Betriebsnotwendigkeit nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 VZOG entfällt nicht ohne Weiteres, wenn der Träger des betroffenen Unternehmens seine Liquidation beschließt (Klarstellung der bisherigen Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 27. August 1998 BVerwG 3 C 24.97 Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 19).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 9.08



BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 24.05 vom 27.07.2006

Rechtsgebiete:VZOG, TreuhG, 5. DVO/TreuhG
Schlagworte:Vermögenszuordnung, Wirtschaftseinheit, Treuhandunternehmen, Fonds, Fondsinhaberschaft, Gebäudeeigentum, Betriebsnotwendigkeit
Stichwort:Betriebsnotwendigkeit
Leitsatz:Ein umgewandeltes Treuhandunternehmen hat mit der Umwandlung am 1. Juli 1990 das Eigentum an einem volkseigenen Gebäude, das in der Fondsinhaberschaft der bisherigen Wirtschaftseinheit stand, und an dem volkseigenen Grundstück, auf dem dieses errichtet war, auch dann erlangt, wenn das Gebäude auf der Grundlage eines Nutzungsvertrages einem anderen zur zeitweiligen Nutzung überlassen war (Fortführung des Urteils vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 48.93 - BVerwGE 97, 31).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 24.05

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 9 A 3.05 vom 01.12.2005

Rechtsgebiete:HGB, KAG, BekanntmV
Schlagworte:Benutzungsgebühr, Grundgebühr, Fäkalienentsorgung, Kalkulation, Nachberechnung, Prognose, maßgeblicher Zeitpunkt für Prognose, Kläranlage, Kostensonderung, Frischwassermaßstab, CSB-gewichteter Verteilungsschlüssel, Maßstab, Grundgebührenmaßstab, Vorhaltekosten, Kappungsgrenze, Fördermittelabzug, In-Gang-Setzungsaufwand, Anlagevermögen, Betriebsnotwendigkeit, ungenutzte Überkapazitäten, Bekanntmachung, Amtsblatt, amtliches Bekanntmachungsblatt, Trennung von amtlichen und nichtamtlichen Teil, Titelblattgestaltung
Stichwort:Betriebsnotwendigkeit
Leitsatz:1. Ein amtliches Bekanntmachungsblatt darf auf der Titelseite neben der Bezeichnung nur bildnerische oder zeichnerische Darstellungen aufweisen.

2. Soll ein Gebührensatz rückwirkend oder durch eine nachträgliche Kalkulation gerechtfertigt werden, muss die Gebührenbedarfsberechnung einschließlich der dazu erforderlichen prognostischen Überlegungen auf die im Rückwirkungs- bzw. Satzungserlasszeitpunkt vorliegende Sachlage abstellen.

3. Der Satzungsgeber kann Vorhaltekosten in vollem Umfang durch Grundgebühren umlegen.

4. Je höher der durch Grundgebühren umgelegte Kostenanteil an den Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtung ist, umso eher bedarf es eines Grundgebührenmaßstabs, der sich für die Angemessenheit der Gebühr am Maß der Inanspruchnahme der Vorhalteleistungen orientiert.

5. Der Aufwand für das In-Gang-Setzen einer Kläranlage kann nicht in entsprechender Anwendung des § 282 HGB über vier Jahre gesondert abgeschrieben werden; die Vorschrift ist bei der Kostenrechnung nach § 6 KAG nicht anwendbar.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 9 A 3.05

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 10.01 vom 25.10.2001

Rechtsgebiete:VermG, SpTrUG, InVorG
Schlagworte:Rückübertragung Grundstück, Restitutionsausschluss, Betriebsnotwendigkeit, Unternehmen, gemeinnütziges, Unternehmensspaltung, Verwaltungseinrichtung, Wirtschaftsförderung, staatliche, öffentliches Interesse, Auffangtatbestand.
Stichwort:Betriebsnotwendigkeit
Leitsatz:Der Restitutionsausschlusstatbestand des § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG ist auch auf gemeinnützig tätige Unternehmen anwendbar.

Eine zur Wahrnehmung staatlicher Aufgaben in der Rechtsform einer Gesellschaft privaten Rechts betriebene Einrichtung ist kein Unternehmen im Sinne des Vermögensgesetzes. Die Rückgabe eines für deren Zwecke genutzten Grundstücks kann nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG ausgeschlossen sein.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 10.01


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