JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Betriebsinhaber
| Rechtsgebiete: | VO (EG) Nr. 1251/1999 |
| Schlagworte: | Betriebsinhaber, Betriebsleiter, Erzeuger, GbR, Gesellschafter |
| Stichwort: | Betriebsinhaber |
| Leitsatz: | Ob die Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer ihrer Gesellschafter Erzeuger im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1251/1999 ist, bestimmt sich maßgeblich danach, wer den landwirtschaftlichen Betrieb tatsächlich betreibt und in eigener Verantwortung geleitet hat. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 LA 264/07 | |
| Rechtsgebiete: | VO (EG) Nr. 1251/1999, VO (EG) Nr. 1782/2003 |
| Schlagworte: | Betriebsinhaber, Betriebsleiter, Erzeuger, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Gesellschafter |
| Stichwort: | Betriebsinhaber |
| Leitsatz: | Allein der Betriebsinhaber im Sinne von Art. 2 Buchst. a Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 kann die Festsetzung von Zahlungsansprüchen und die Bewilligung einer Betriebsprämie beanspruchen. Ob die Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer ihrer Gesellschafter Betriebsinhaben in diesem Sinne ist, bestimmt sich maßgeblich danach, wer die landwirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Das Ausüben einer landwirtschaftlichen Tätigkeit ist dem Bewirtschaften eines landesiwrtschaftlichen Betriebes gleichzusetzen. Der Begriff des Betriebsinhabers nach Art. 2 Buchst. a Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 entspricht inhaltlich dem des Erzeugers nach Art. 2 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1251/1999. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 LA 266/07 | |
| Rechtsgebiete: | StVZO, StVG |
| Schlagworte: | Betriebsinhaber, Überwachungspflicht, Dauer-OWi, Überliegefrist, Verwertungsverbot |
| Stichwort: | Betriebsinhaber |
| Leitsatz: | 1. Zur überwachungspflicht des Betriebsinhabers hinsichtlich der zu seinem Betrieb gehörenden Lastkraftwagen. 2. Die Überliegefrist des § 29 Abs. 7 StVG verhindert nur die Löschung von Voreintragungen. Während der Überliegefrist besteht aber ein Verwertungsverbot. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 175/06 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, GewO |
| Schlagworte: | Gewerberecht, Gewerbebetrieb, Gewerbetreibender, Betriebsinhaber, Gewerberegister, Gewerbeanzeige, Gewerbepolizei, Daten, Datenschutz, Gewerbedaten, Gewerbedatenschutz, Datenschutzrecht, personenbezogene Daten, gespeicherte Daten, informationelle Selbstbestimmung, Auskunft, Auskünfte, Auskunftserteilung, Auskunftsanspruch, Weitergabe von Daten, Übermittlung, Übermittlung von Daten, Private, Rechtsanwalt, Betreuer, Journalist, Presse, Information, Informationsanspruch, Wiederholung, Wiederholungsgefahr, Unterlassung, Unterlassungsklage, vorbeugende Unterlassungsklage, Rechtsverletzung, Rechtsschutzbedürfnis, Rechtsschutzinteresse, Interesse, berechtigtes Interesse, rechtliches Interesse, schutzwürdiges Interesse, Rechtsverfolgung, Glaubhaftmachung |
| Stichwort: | Betriebsinhaber |
| Leitsatz: | Wird ein öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch geltend gemacht, der auf ein künftiges Ereignis bezogen ist, muss ein besonderes, d.h. gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzbedürfnis vorliegen (vgl. BVerwGE 82, 76). Eine vorbeugende Unterlassungsklage ist nicht zulässig, wenn zwar Rechtsverletzungen bereits erfolgt, weitere aber nicht zu besorgen sind (im Anschluss an BVerwGE 34, 69 und BVerwGE 64, 298). Stellt eine Körperschaft des öffentlichen Rechts klar, dass sie die maßgeblichen Rechtsvorschriften künftig einhalten wird, kann von einer Wiederholungsgefahr im Allgemeinen nicht ausgegangen werden. Als Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten aus der Gewerbeanzeige an einen Journalisten, einen Rechtsanwalt und eine gemäß §§ 1896 ff. BGB zur Betreuerin bestellte Person kommt § 14 Abs. 8 Satz 2 GewO unter den dort normierten Voraussetzungen in Betracht. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 A 11743/03.OVG | |
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