JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > betriebsindividueller Betrag
| Rechtsgebiete: | BetrPrämDurchfV |
| Schlagworte: | Genehmigung, Investition in Produktionskapazitäten, betriebsindividueller Betrag |
| Stichwort: | betriebsindividueller Betrag |
| Leitsatz: | Zum Vertretenmüssen des Antragstellers hinsichtlich einer verspätet erteilten Genehmigung einer Investitionsmaßnahme, für die eine Erhöhung des betriebsinviduellen Betrages begehrt wird. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 LA 151/08 | |
| Rechtsgebiete: | EGVO Nr. 1782/2003, EGVO Nr. 2342/1999 |
| Schlagworte: | betriebsindividueller Betrag, Betriebsprämie, Bezugszeitraum, Landwirtschaftsrecht, Sonderprämie, Rind |
| Stichwort: | betriebsindividueller Betrag |
| Leitsatz: | 1. Bei der Berechnung des betriebsindividuellen Betrages sind grundsätzlich die im Referenzzeitraum tatsächlich erhaltenen Zahlungen maßgeblich. 2. Für die Berücksichtigung der Sonderprämie für Rinder im Referenzzeitraum ist auf das Jahr der Antragstellung abzustellen, da damit bestimmt wird, für welches Jahr die Prämie gewährt wird. |
| Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Beschluss, 2 LA 19/08 | |
| Rechtsgebiete: | BetrPrämDurchfV, EGVO Nr. 1782/2003, EGVO Nr. 795/2004 |
| Schlagworte: | betriebsindividueller Betrag, Betriebsprämie, endgültig abgegeben, Landwirtschaftsrecht, Milchreferenzmenge, Umstellung der Erzeugung, vorweggenommene Erbfolge |
| Stichwort: | betriebsindividueller Betrag |
| Leitsatz: | 1. Eine von § 17 Abs. 3 lit. b) BetrPrämDurchfV geforderte endgültige Abgabe der Michreferenzmenge liegt im Falle einer Verpachtung nicht vor. 2. Dies gilt auch im Hinblick auf die Berücksichtigung betriebsindividueller Beträge bei vorweggenommener Erbfolge, wenn der frühere Betriebsinhaber die Milchreferenzmenge an Dritte verpfachtet hat. |
| Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Beschluss, 2 LA 70/08 | |
"betriebsindividueller Betrag - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum