( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterBBetriebsgeheimnis 

Betriebsgeheimnis

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 14 PS 2/08 vom 27.11.2008

Rechtsgebiete:PflSchG, PflSchMGV, Richtlinie 1991/414, VwGO
Schlagworte:Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, Betriebsgeheimnis, Geheimhaltung, Geheimnisschutz, Geheimschutz, Gehör, rechtliches, Geschäftsgeheimnis, Paralleleinfuhr, Parallelimport, Parallelimporteur, Pflanzenschutzmittel, Rechtsschutz, effektiver, Verhältnismäßigkeit, Verkehrsfähigkeitsbescheinigung, Zulassung
Stichwort:Betriebsgeheimnis
Leitsatz:Im Verfahren um die Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung nach § 16c PflSchG ist das BVL nicht berechtigt, nach § 18c Abs. 1 PflSchG geschützte Einzelheiten zur Zusammensetzung des in Deutschland zugelassenen sog. Referenzmittels an den Parallelimporteur bekanntzugeben.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 14 PS 2/08



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 12 F 11054/08.OVG vom 03.11.2008

Rechtsgebiete:GG, VwGO, StPO, LUIG
Schlagworte:Hauptsacheverfahren, Zwischenverfahren, Streitgegenstand, Umweltinformationen, Verwaltungsvorgänge, Aktenmaterial, Aktenvorlage, Weigerung, Sperrerklärung, Informationseinschränkungen, Anonymisierungen, Schwärzungen, Wohl des Landes, Nachteil, wesensmäßige Geheimhaltungsbedürftigkeit, Betriebsgeheimnis, personenbezogene Daten, Auskunftsinteresse, Offenbarungsinteresse, Schutzzweck, Wahrheitsfindung, effektiver Rechtsschutz verfassungsmäßiger Rang, Grundrechtsbezug, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Verhältnismäßigkeitsprüfung, personalisierter Informationseinschlag, verwaltungsinterne Vorgänge, Gutachten, Aktenvermerke, amtlicher Bezug, persönlich privater Bezug
Stichwort:Betriebsgeheimnis
Leitsatz:1. Das Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO wird nicht dadurch gegenstandslos, dass auch im Hauptsacheverfahren über die Pflicht zur Vorlage der Akten - hier Zugang zu Umweltinformationen - gestritten wird (wie BVerwG, NvwZ 2008, 554 ff.).

2. Maßstab der im Zwischenstreit vorzunehmenden Rechtswidrigkeitsprüfung bleibt auch dann grundsätzlich das prozessuale Normprogramm des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO und nicht das für die Informationserteilung im Hauptsachestreit einschlägige materielle Recht.

3. Als Geheimhaltungsgrund für Umweltinformationen eignet sich innerhalb des Anwendungsbereichs des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO weniger der öffentliche Belang an der Vermeidung von Nachteilen für das Wohl des Landes als vielmehr das private Interesse an der Wahrung personenbezogener Daten und des Betriebsgeheimnisses.

4. Werden Umweltinformationen in objektivierter Form z.B. in Gestalt eines Untersuchungsberichts oder eines Sachverständigengutachtens der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, unterliegt der dieser Informationserteilung vorausgehende innerbehördliche Abstimmungs- und Meinungsbildungsprozess nur bei Vorliegen eines speziellen hierauf gerichteten Auskunftsinteresses der Offenlegung (hier verneint).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 12 F 11054/08.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 A 10886/07.OVG vom 20.02.2008

Rechtsgebiete:LUIG, 12. BImSchV, RL 90/313/EWG, RL 2003/4/EG, RL 96/82/EG, RL 2003/105/EG
Schlagworte:Umweltinformationen, Störfall, Umweltschutz, Schutzgut, öffentliche Sicherheit, Auswirkungen, Gefahr, konkrete Gefahr, Grundinteressen, Individualrechtsgut, Störfallbetrieb, Prognosenentscheidung, Wahrscheinlichkeit, Tatsachenbasis, Dauergefahr, Ausschlusstatbestand, Sicherheitsbericht, Eingriffswahrscheinlichkeit, Geheimhaltung, personenbezogene Daten, Betriebsgeheimnis
Stichwort:Betriebsgeheimnis
Leitsatz:1. § 8 Abs. 1 Nr. 1 LUIG fordert in der durch europarechtliche Bestimmungen gebotenen engen Auslegung eine ernsthafte, konkrete Gefährdung der durch die Vorschrift geschützten Güter der öffentlichen Sicherheit. Zu diesen gehören auch Individualrechtsgüter.

2. Zur Erfüllung des Ausschlusstatbestandes des § 8 Abs. 1 Nr. 1 LUIG müssen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sein, dass gerade das Bekanntgeben der Informationen die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts erhöht.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 10886/07.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 10267/06.OVG vom 02.06.2006

Rechtsgebiete:LUIG, Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG
Schlagworte:Umwelt, Umweltinformation, Information, Umweltinformationsanspruch, Vergangenheit, aktuell, gegenwärtig, Umweltzustand, Gefährdung, Gefahr, Auswirkung, auswirken, Lebensmittelrecht, Schnellwarnsystem, Lebensmittelkette, Kontamination, Gesetzeskollision, Ausschluss, generell, Geschäftsgeheimnis, Betriebsgeheimnis, Daten, personenbezogen
Stichwort:Betriebsgeheimnis
Leitsatz:1. Der Umweltinformationsanspruch nach § 3 Abs. 1 LUIG umfasst auch die bei einer Behörde vorhandenen Informationen zu einem in der Vergangenheit liegenden Zustand der Umwelt.

2. Die im lebensmittelschutzrechtlichen Verfahren des Schnellwarnsystems erlangten Umweltinformationen unterliegen nicht generell der Geheimhaltung. Sie können nur im Einzelfall nach §§ 8 und 9 LUIG vom Umweltinformationsanspruch ausgeschlossen sein.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10267/06.OVG


Seite:   1  2 


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/betriebsgeheimnis

"Betriebsgeheimnis - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN