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BAYERISCHER-VGH – Urteil, 4 N 00.1645 vom 02.04.2004

Rechtsgebiete:KAG
Schlagworte:Hausmüllentsorgungsgebühren, Abfallgebührensatzung, Rückwirkender Satzungserlass, Kalkulation, Beurteilungszeitpunkt, Betriebsergebnisse, Kostenüberdeckungsverbot, Gebührenausgleichsrücklage
Stichwort:Betriebsergebnisse
Leitsatz:Bei einer rückwirkenden Abfallgebührensatzung, die eine aus materiellen Gründen nichtige Satzung ersetzt, ist mit Blick auf das Kostenüberdeckungsverbot für in der Vergangenheit liegende Zeiträume auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Satzungserlasses abzustellen. Hinsichtlich solcher Kostenansätze, die nicht auf über den Kalkulationszeitraum hinausreichenden Prognoseentscheidungen beruhen, sind die mittlerweile bekannt gewordenen Betriebsergebnisse zugrunde zu legen.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 4 N 00.1645




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