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Betriebseinbringung

Entscheidungen der Gerichte




BRANDENBURGISCHES-OLG – Beschluss, 5 W (Lw) 55/03 vom 29.07.2004

Rechtsgebiete:LwAnpG, GenG, LwVG, FGG, ZPO, LPG-G 1982, BGB, AktG
Stichwort:Betriebseinbringung
Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Beschluss, 5 W (Lw) 55/03



BFH – Urteil, X R 37/03 vom 23.06.2004

Rechtsgebiete:EStG, UmwStG, FGO
Stichwort:Betriebseinbringung
Volltext: BFH - Urteil, X R 37/03

BFH – Urteil, X R 34/03 vom 16.06.2004

Rechtsgebiete:EStG, EStDV
Stichwort:Betriebseinbringung
Leitsatz:1. Die verdeckte Einlage von Wirtschaftsgütern des bisherigen Einzelunternehmers und jetzigen Besitzunternehmers in das Betriebsvermögen einer zuvor zwischen dem Besitzunternehmer und einem nahen Angehörigen im Wege der Bargründung errichteten GmbH (Betriebsgesellschaft) führt zu einer Entnahme der betreffenden Wirtschaftsgüter durch den Besitzunternehmer gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG und damit zu einer Gewinnrealisierung in Höhe des Bruchteils, welcher der Beteiligungsquote des nahen Angehörigen (Nur-Betriebsgesellschafters) an der Betriebs-GmbH entspricht.

2. Übertrug der Besitzunternehmer vor In-Kraft-Treten des § 6 Abs. 6 Satz 2 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 Teile seines Betriebsvermögens teilentgeltlich (hier: gegen Buchwertentgelt) auf die Betriebs-GmbH, so sind die Übertragungsvorgänge hinsichtlich jeden einzelnen Wirtschaftsguts im Verhältnis des Entgelts zum Teilwert in einen entgeltlichen und in einen unentgeltlichen Teil aufzusplitten. Hinsichtlich der entgeltlichen Teile liegen (gewinnrealisierende) Veräußerungsgeschäfte und bezüglich der unentgeltlichen Teile verdeckte Einlagen vor.

3. Werden bei der Begründung einer Betriebsaufspaltung sämtliche Aktiva und Passiva einschließlich der Firma mit Ausnahme des Immobiliarvermögens auf die Betriebsgesellschaft übertragen und das vom Besitzunternehmer zurückbehaltene Betriebsgrundstück der Betriebsgesellschaft langfristig zur Nutzung überlassen, so geht der im bisherigen (Einzel-)Unternehmen entstandene (originäre) Geschäftswert grundsätzlich auf die Betriebsgesellschaft über (Anschluss an BFH-Urteil vom 27. März 2001 I R 42/00, BFHE 195, 536, BStBl II 2001, 771).
Volltext: BFH - Urteil, X R 34/03

BFH – Urteil, III R 48/91 vom 05.02.1998

Rechtsgebiete:AO 1977, BerlinFG a.F.
Stichwort:Betriebseinbringung
Leitsatz:BUNDESFINANZHOF

Wurden (inzwischen) zum Anlagevermögen einer GmbH gehörende Wirtschaftsgüter noch von der Vorgründungsgesellschaft angeschafft, so steht der Anspruch auf Investitionszulage der GmbH zu, wenn die Vorgründungsgesellschaft lediglich auf die Errichtung der GmbH ausgerichtet war und diese selbst zügig errichtet sowie in das Handelsregister eingetragen wurde und alsbald den Geschäftsbetrieb aufnahm.

AO 1977 § 46
BerlinFG a.F. § 19 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1

Urteil vom 5. Februar 1998 - III R 48/91 -

Vorinstanz: FG Berlin
Volltext: BFH - Urteil, III R 48/91


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