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Entscheidungen der Gerichte




LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 7 Sa 730/06 vom 07.06.2007

Rechtsgebiete:KSchG, InsO
Schlagworte:betriebsbedingt, Kündigung, Insolvenz, Eigenverwaltung, Sozialauswahl, Interessenausgleich, Namensliste, abteilungsbezogen, betriebsbezogen, grob fehlerhaft
Stichwort:betriebsbezogen
Leitsatz:1. Hat die Beklagte die Sozialauswahl nicht betriebsbezogen, sondern ab-teilungsbezogen durchgeführt, stellt dies einen groben Fehler im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO dar.

2. Wurde der Abschluss des Interessenausgleichs zeitlich nach der Veröffentlichung der Entscheidung des BAG vom 28.1.02004, 8 AZR 391/03 abgeschlossen, durfte die Beklagte deshalb nicht darauf vertrauen, dass sie im Rahmen des Insolvenzverfahrens unbeanstandet eine abteilungs- und nicht betriebsbezogene Sozialauswahl durchführen durfte.

3. Die grob fehlerhaft durchgeführte Sozialauswahl führt jedoch nicht automatisch zur Unwirksamkeit der im Streit stehenden Kündigung. Kann objektiv festgestellt werden, dass die Sozialauswahl trotz des fehlerhaften Vorgehens des Arbeitgebers im Ergebnis zutreffend ist, ist die ausgesprochene Kündigung sozial gerechtfertigt. Dabei kann sich die Beklagte allerdings nicht auf die Privilegierung des § 125 Abs. 1 Satz 2 InsO berufen.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 7 Sa 730/06



LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 17 Sa 903/06 vom 08.11.2006

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Sozialauswahl, betriebsbezogen, konzernbezogen
Stichwort:betriebsbezogen
Leitsatz:Verfügt ein Konzern über eine Einheit, die der konzerninternen und -externen Arbeitnehmerüberlassung dient, hat die Sozialauswahl ausnahmsweise auch dann nicht rein betriebsbezogen zu erfolgen, wenn die betroffenen Arbeitnehmer ihrem Betrieb rein administrativ zugeordnet bleiben.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 17 Sa 903/06

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 17 Sa 796/06 vom 08.11.2006

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Sozialauswahl, betriebsbezogen, konzernbezogen
Stichwort:betriebsbezogen
Leitsatz:Verfügt ein Konzern über eine Einheit, die der konzerninternen und -externen Arbeitnehmerüberlassung dient, hat die Sozialauswahl ausnahmsweise auch dann nicht rein betriebsbezogen zu erfolgen, wenn die betroffenen Arbeitnehmer ihrem Betrieb rein administrativ zugeordnet bleiben.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 17 Sa 796/06

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 17 Sa 590/06 vom 08.11.2006

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Sozialauswahl, betriebsbezogen, konzernbezogen
Stichwort:betriebsbezogen
Leitsatz:Verfügt ein Konzern über eine Einheit, die der konzerninternen und -externen Arbeitnehmerüberlassung dient, hat die Sozialauswahl ausnahmsweise auch dann nicht rein betriebsbezogen zu erfolgen, wenn die betroffenen Arbeitnehmer ihrem Betrieb rein administrativ zugeordnet bleiben.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 17 Sa 590/06


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