JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Betriebsbeschränkungsrichtlinie
| Rechtsgebiete: | BImSchG, FLärmSchG, LuftVG, LuftVZO, NUVPG, UVPG, VwGO, VwVfG |
| Schlagworte: | Betriebsbeschränkungsrichtlinie, Beurteilungszeitpunkt, Dauerschallpegel, Flughafen, Fluglärm, Flugverkehr, Gesundheitsgefahr, Jansen-Kriterium, Lärmschutz, Luftverkehrsrecht, Maximalpegel, NAT-Kriterium, Nachtflugbetrieb, Nachtkernzeit, Nachtrandzeit, Planfeststellungsbeschluss, Prognose, Subsidiarität, Typenmix, luftverkehrsrechtlich, subsidiär |
| Stichwort: | Betriebsbeschränkungsrichtlinie |
| Leitsatz: | Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für die Zulässigkeit und Begründetheit der Verpflichtungsklage auf nachträgliche Beschränkungen des Nachtflugbetriebs eines Flughafens nach §§ 6 Abs. 2 Satz 4 LuftVG, 48 Abs. 1 LuftVZO iVm § 42 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 LuftVZO und §§ 29, 29b LuftVG ist die letzte mündliche Verhandlung der Tatsacheninstanz. Der Erlass von Auflagen für den Nachtflugbetrieb eines genehmigten Flughafens bedarf eines (Teil-) Widerrufs der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung nach §§ 6 Abs. 2 Satz 4 LuftVG, 48 Abs. 1 Sätze 2 u. 3 LuftVZO. Er setzt eine gesundheitsgefährdende Lärmbelastung für Anwohner voraus (wie BVerwG, Urt. v. 20.04.2005 - 4 C 18.03 -, NVwZ 2005, 933 ff.). Ob das sog. " Jansen-Kriterium " von 6 x 60 dB(A) noch dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand entspricht oder die gebotene Vorsorge gegenüber Gesundheitsbeeinträchtigungen oder erheblichen Belästigungen (§ 29 b Abs. 1 LuftVG) im Hinblick auf Störungen der Nachtruhe durch nächtlichen Fluglärm strengere Werte hinsichtlich des relevanten Maximalpegels oder jedenfalls eine Differenzierung zwischen Nachtrandzeiten (22.00 - 24.00 und 5.00 - 6.00 Uhr) und Nachtkernzeiten (0.00 - 5.00 Uhr) erfordert, ist zweifelhaft. Gegenwärtig ist jedenfalls die Einhaltung eines Werts von 6 x 57 dB(A) als ausreichend im Sinne eines sicheren Unterschreitens der Schwelle zur Gesundheitsgefährdung anzusehen. Zur Subsidiarität des (Teil-) Widerrufs der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung nach § 6 Abs. 2 Satz 4 LuftVG mit dem Ziel des Erlasses nachträglicher Auflagen zum aktiven Lärmschutz gegenüber dem Verfahren auf Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses um (Lärm-) Schutzvorkehrungen nach § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 7 KS 18/07 | |
| Rechtsgebiete: | LuftVG, Richtlinie 2002/30/EG, VO (EWG) Nr. 2408/92 |
| Schlagworte: | Luftrechtliche Planfeststellung, ergänzendes Verfahren, besonderer Schutz der Nachtruhe, Betriebsbeschränkungen, Verbot von nächtlichem Passagierflugverkehr, partielles Nachtflugverbot, Streckenzugangsverordnung, Betriebsbeschränkungsrichtlinie, ausgewogener Ansatz |
| Stichwort: | Betriebsbeschränkungsrichtlinie |
| Leitsatz: | Ein allgemeines Bedürfnis nach Durchführung gewerblichen Passagierflugverkehrs in der Nachtkernzeit (0:00 bis 5:00 Uhr) ist nicht geeignet, sich über das Interesse von Flughafenanwohnern am Schutz der Nachtruhe (§ 29b Abs. 1 Satz 2 LuftVG) hinwegzusetzen, wenn ihnen schon durch Frachtflugverkehr, der auf die Nachtstunden angewiesen ist, eine massive Beeinträchtigung ihrer Nachtruhe zugemutet wird. Zur Frage der Vereinbarkeit eines partiellen, auf den gewerblichen Passagierflugverkehr beschränkten Nachtflugverbots mit der VO (EWG) Nr. 2408/92 - Streckenzugangsverordnung - und der Richtlinie 2002/30/EG - Betriebsbeschränkungsrichtlinie -. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 VR 3000.07 | |
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