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Betriebsbegriff im Bau- und Isoliergewerbe

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 3 AZR 486/96 vom 11.11.1997

Rechtsgebiete:TVG, Tarifvertrag Isoliergewerbe, Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe
Schlagworte:Betriebsbegriff im Bau- und Isoliergewerbe
Stichwort:Betriebsbegriff im Bau- und Isoliergewerbe
Leitsatz:Leitsatz:

Im Bau- und Isoliergewerbe hängt der Anspruch auf Fahrtkostenabgeltung und Verpflegungszuschuß bzw. Mehraufwandsabgeltung u.a. davon ab, ob der Arbeitnehmer auf einer Bau- oder Arbeitsstelle außerhalb des Betriebes arbeitet, in dem er eingestellt worden ist. Dies ist der Fall, wenn er auf einer Baustelle tätig ist, die von dem Gelände des Einstellungsbetriebes räumlich getrennt ist. Auf die Entfernung der Baustelle vom Betriebssitz kommt es ebensowenig an wie darauf, welche organisatorisch-funktionalen Verbindungen zwischen Betriebsleitung und Baustelle bestehen (Abweichung von BAG Urteilen vom 2. Oktober 1990 - 4 AZR 132/90 - AP Nr. 136 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; und vom 10. März 1993 - 4 AZR 205/92 - AP Nr. 165 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

Aktenzeichen: 3 AZR 486/96
Bundesarbeitsgericht 3. Senat Urteil vom 11. November 1997
- 3 AZR 486/96 -

I. Arbeitsgericht
Ludwigshafen
- 8 Ca 884/95 -
Urteil vom 23. August 1995

II. Landesarbeitsgericht
Rheinland-Pfalz
- 9 (11) Sa 1102/95 -
Urteil vom 11. März 1996
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 486/96




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