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Betriebsbedingte Kündigung,Darlegungslast des Arbeitgebers

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 11 Sa 436/00 vom 29.06.2000

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Betriebsbedingte Kündigung, Darlegungslast des Arbeitgebers
Stichwort:Betriebsbedingte Kündigung,Darlegungslast des Arbeitgebers
Leitsatz:1. Eine Unternehmerentscheidung, die in der Umorganisation von Arbeitsabläufen mit der Folge des Wegfalls eines Arbeitsplatzes besteht, ist vom Arbeitgeber wegen der ihm insoweit gemäß § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG obliegenden Darlegungslast hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich des Begriffs "Dauer" zu verdeutlichen (im Anschluss an BAG 17.06.1999 - 2 AZR 141/99 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 102).

2. Hierfür ist es notwendig, dass der Arbeitgeber dem Gericht eine Aufstellung vorlegt, aus der im Einzelnen die zeitlichen Anteile der den von der Umorganisation betroffenen Arbeitnehmer zugeordneten Arbeiten vor Wirksamwerden dieser Maßnahme und danach zu entnehmen sind.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 11 Sa 436/00




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