JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsänderung mit Interessenausgleich und Namensliste nach § 1 Abs. 5 KSchG
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsänderung mit Interessenausgleich und Namensliste nach § 1 Abs. 5 KSchG |
| Stichwort: | Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsänderung mit Interessenausgleich und Namensliste nach § 1 Abs. 5 KSchG |
| Leitsatz: | 1. Liegen die Voraussetzungen des § 1 Abs. 5 S. 1 KSchG vor, hat der gekündigte Arbeitnehmer nach dieser Vorschrift darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen, dass keine dringenden betrieblichen Erfordernisse i. S. von § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG für die Kündigung vorliegen (wie BAG v. 07.05.1998 - 2 AZR 536/97 - EzA § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 5). 2. Die in § 1 Abs. 5 S. 2 KSchG geregelte eingeschränkte Prüfungsmöglichkeit der richtigen Sozialauswahl bezieht sich im Rahmen des § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG auf die Bildung der auswahlrelevanten Gruppe der für eine Kündigung in Betracht kommenden Arbeitnehmer und auf die Sozialindikatoren sowie ihre Gewichtung (wie BAG v. 07.05.1998 - 2 AZR 536/97 - a. a. O.). |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 11 Sa 713/98 | |
"Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsänderung mit Interessenausgleich und Namensliste nach § 1 Abs. 5 KSchG - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum