JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > betriebsbedingte Änderungskündigung unter Berufung auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz
| Rechtsgebiete: | KSchG, MTV f. d. gew. AN d. Bekleidungsindustrie v. 17.05.1979 i.d.F. v. 18.03.1996 |
| Schlagworte: | betriebsbedingte Änderungskündigung unter Berufung auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz |
| Stichwort: | betriebsbedingte Änderungskündigung unter Berufung auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz |
| Leitsatz: | 1. Zahlt der Arbeitgeber an Arbeitnehmer, die frührer Akkordarbeiten verrichtet haben, jahrelang (hier: ca. fünf Jahre) den durchschnittlichen Akkordlohn, obwohl gar keine akkordfähigen Arbeiten (mehr) angefallen sind, kann Rechtsgrundlage hierfür nicht § 17 Ziff. 14 Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer der Bekleidungsindustrie vom 17.05.1979 i. d. F. vom 18.03.1996, der voraussetzt, dass überhaupt noch Akkordarbeiten anfallen können, sondern nur eine betriebliche Übung sein. 2. Dem Arbeitgeber ist es verwehrt, unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz den durchschnittlichen Akkordlohn dem niedrigeren Zeitlohn der Arbeitnehmer anzupassen, die nie Akkordlohnarbeiten verrichtet haben (im Anschluss an BAG v. 01.07.1999 - 2 AZR 826/98 - EzA § 2 KSchG Nr. 35). |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 11 Sa 541/00 | |
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