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Betriebsaufspaltung

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, IV R 27/06 vom 14.05.2009

Rechtsgebiete:GG, ZRFG
Schlagworte:Zonenrandförderung: Selbstbindung der Finanzverwaltung an einschlägige Verwaltungsanweisungen - betriebsvermögensmäßige Verbindung von Besitz- und Betriebsgesellschaft
Stichwort:Betriebsaufspaltung
Leitsatz:1. Der Steuerpflichtige hat einen Anspruch auf die im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde stehende Gewährung einer Steuervergünstigung nach § 3 Abs. 1 ZRFG, wenn die Finanzverwaltung in einschlägigen Verwaltungsanweisungen eine dahingehende Selbstbindung eingegangen ist.

2. Bei einer Betriebsaufspaltung sind Besitz- und Betriebsgesellschaft dann betriebsvermögensmäßig miteinander verbunden, wenn sich die personelle Verflechtung aus der Beteiligung an den Gesellschaften ergibt und nicht nur auf einem rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnis beruht (Konkretisierung des BFH-Beschlusses vom 26. März 1993 III S 42/92, BFHE 171, 164, BStBl II 1993, 723).
Volltext: BFH - Urteil, IV R 27/06



BFH – Urteil, II R 26/07 vom 21.04.2009

Rechtsgebiete:EStG, ErbStG
Schlagworte:Keine verdeckte Mitunternehmerschaft bei fehlender Beteiligung am laufenden Gewinn und an den stillen Reserven, verdeckte Mitunternehmerschaft als Innengesellschaft, Gesellschaftsverhältnis, Mitunternehmer, keine erbschaftsteuerliche Begünstigung des isolierten Erwerbs von Einzelwirtschaftsgütern
Stichwort:Betriebsaufspaltung
Leitsatz:1. Überträgt der Kommanditist einer GmbH & Co. KG schon zu Lebzeiten seine Kommanditbeteiligung vollständig und seinen Geschäftsanteil an der nicht am Gesellschaftsvermögen beteiligten Komplementär-GmbH bis auf einen Rest von 2% auf den anderen Kommanditisten sowie GmbH-Gesellschafter und gehen später im Erbwege der restliche Geschäftsanteil sowie eine zurückbehaltene und jedenfalls nicht zu hoch verzinsliche Darlehensforderung gegen die KG auf den verbliebenen Kommanditisten über, hat zwischenzeitlich bereits wegen fehlender Gewinnbeteiligung keine verdeckte Mitunternehmerschaft bestanden, sofern auch die noch fortgesetzte Geschäftsführertätigkeit in der geschäftsführenden Komplementär-GmbH nicht unangemessen hoch vergütet worden ist.

2. Der Erwerb des restlichen Geschäftsanteils sowie der Darlehensforderung von Todes wegen ist ein Erwerb einzelner Wirtschaftsgüter, der auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer Betriebsunterbrechung nach § 13a Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 Nr. 1 ErbStG begünstigt ist.
Volltext: BFH - Urteil, II R 26/07

BFH – Beschluss, I B 67/08 vom 20.04.2009

Rechtsgebiete:AO, DBA-Spanien, FGO, GewStG, GG, ZPO
Stichwort:Betriebsaufspaltung
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BFH - Beschluss, I B 67/08

BFH – Beschluss, III B 54/07 vom 07.04.2009

Rechtsgebiete:EStG
Stichwort:Betriebsaufspaltung
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BFH - Beschluss, III B 54/07


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