JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Betriebsaufgabe
| Rechtsgebiete: | HöfeO, EStG, BewG |
| Schlagworte: | Entnahme von Grundstücken, die zuvor zum notwendigen landwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörten - Nutzungsänderung ohne Entnahmeerklärung - Einführung der Bodengewinnbesteuerung |
| Stichwort: | Betriebsaufgabe |
| Leitsatz: | 1. Durch eine Nutzungsänderung ohne Entnahmeerklärung verlieren ursprünglich landwirtschaftlich genutzte Grundstücke ihre Eigenschaft als landwirtschaftliches Betriebsvermögen nur, wenn eine eindeutige Entnahmehandlung vorliegt. 2. Ein zuvor zum notwendigen Betriebsvermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes gehörendes Grundstück scheidet nicht bereits dadurch aus dem Betriebsvermögen aus, dass es als Bauland behandelt wird und im Hinblick auf die geringe Größe und die umliegende Bebauung nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden kann. 3. Die Einführung der Bodengewinnbesteuerung ab 1. Juli 1970 führte nicht dazu, dass Grundstücke, die zuvor in Folge einer Nutzungsänderung vom notwendigen zu gewillkürtem Betriebsvermögen geworden waren, nur aufgrund einer erneuten Widmung Betriebsvermögen bleiben konnten. |
| Volltext: BFH - Urteil, IV R 44/06 | |
| Rechtsgebiete: | EStG |
| Stichwort: | Betriebsaufgabe |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BFH - Beschluss, III B 54/07 | |
| Rechtsgebiete: | AO, EStG, FGO |
| Schlagworte: | Verfahrensrechtliche Grundlagen für den Erlass eines Änderungsbescheids als festzustellende Besteuerungsgrundlagen - Änderung eines Gewinnfeststellungsbescheids gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO - Notwendigkeit eines Ergänzungsbescheids - Einfluss wertbildender Faktoren auf den Veräußerungsgewinn nach § 16 EStG - Klagebefugnis nach § 48 FGO |
| Stichwort: | Betriebsaufgabe |
| Leitsatz: | Die Entscheidung darüber, ob die Änderung eines Gewinnfeststellungsbescheids auf einem rückwirkenden Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO und damit zugleich auch auf einem rückwirkenden Ereignis i.S. von § 233a Abs. 2a AO beruht, ist im Feststellungsverfahren zu treffen. |
| Volltext: BFH - Urteil, IV R 20/08 | |
| Rechtsgebiete: | EStG, AO, FGO |
| Schlagworte: | Fortführung des Betriebs bei Betriebsverpachtung - Voraussetzungen für die Annahme einer späteren Betriebsaufgabe - Anfechtbarkeit einer in einem Bescheid geäußerten Rechtsauffassung |
| Stichwort: | Betriebsaufgabe |
| Leitsatz: | 1. Im Falle der Betriebsverpachtung ist grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung so lange von einer Fortführung des Betriebs auszugehen, wie eine Betriebsaufgabe nicht erklärt worden ist und die Möglichkeit besteht, den Betrieb fortzuführen. 2. Hat der Steuerpflichtige bei Einstellung der werbenden Tätigkeit von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Aufdeckung der stillen Reserven zu vermeiden und den Betrieb fortzuführen, kann eine spätere Betriebsaufgabe nur dann angenommen werden, wenn sie den äußeren Umständen nach klar zu erkennen und der Zeitpunkt eindeutig zu bestimmen ist. |
| Volltext: BFH - Urteil, IV R 45/06 | |
Seite: 1 2 3 4 5 6 ... 10 ... 24
"Betriebsaufgabe - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum