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Betriebs- und Geschäftsgeheimnis

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 14 PS 2/08 vom 27.11.2008

Rechtsgebiete:PflSchG, PflSchMGV, Richtlinie 1991/414, VwGO
Schlagworte:Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, Betriebsgeheimnis, Geheimhaltung, Geheimnisschutz, Geheimschutz, Gehör, rechtliches, Geschäftsgeheimnis, Paralleleinfuhr, Parallelimport, Parallelimporteur, Pflanzenschutzmittel, Rechtsschutz, effektiver, Verhältnismäßigkeit, Verkehrsfähigkeitsbescheinigung, Zulassung
Stichwort:Betriebs- und Geschäftsgeheimnis
Leitsatz:Im Verfahren um die Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung nach § 16c PflSchG ist das BVL nicht berechtigt, nach § 18c Abs. 1 PflSchG geschützte Einzelheiten zur Zusammensetzung des in Deutschland zugelassenen sog. Referenzmittels an den Parallelimporteur bekanntzugeben.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 14 PS 2/08



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 6 B 1133/08 vom 01.10.2008

Rechtsgebiete:IFG, VwGO
Schlagworte:Beteiligung, Beteiligungspflicht, Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, Dritte, einstweilige Anordnung, Informationsfreiheitsgesetz, Informationszugang, Möglichkeit der Rechtsbetroffenheit, verfahrensrechtliche Rechtsposition
Stichwort:Betriebs- und Geschäftsgeheimnis
Leitsatz:Der Wortlaut des § 8 Abs. 1 IFG macht die Pflicht der Behörde zur Beteiligung eines Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, ausdrücklich nur davon abhängig, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann.

Erforderlich und ausreichend für die Auslösung der Beteiligungspflicht ist damit die konkrete, nicht nur abstrakte Möglichkeit der Rechtsbetroffenheit.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 6 B 1133/08

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 7 BV 05.2582 vom 07.08.2006

Rechtsgebiete:BayPrG, LfAG, BayBG
Schlagworte:presserechtlicher Auskunftsanspruch, Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, Bankgeheimnis, Kein generelles Auskunftsverweigerungsrecht der Landesanstalt für Aufbaufinanzierung gegenüber der Presse, praktische Konkordanz bei Grundrechtskollision, Abwägung im Einzelfall
Stichwort:Betriebs- und Geschäftsgeheimnis
Leitsatz:1. Art. 14 des Gesetzes über die Bayerische Landesanstalt für Aufbaufinanzierung ist keine Rechtsvorschrift, die eine Verschwiegenheitspflicht nach Art. 4 Abs. 2 Satz 2 des Bayerischen Pressegesetzes begründet.

2. Für Auskunftspflichten der Landesanstalt selbst gegenüber der Presse hat bei Vorliegen einer Grundrechtskollision eine Abwägung im Einzelfall darüber zu befinden, ob ein Auskunftsanspruch der Presse besteht.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 7 BV 05.2582

LAG-KOELN – Beschluss, 8 TaBV 72/03 vom 14.01.2004

Rechtsgebiete:ArbGG, BetrVG
Schlagworte:Einigungsstelle, Bestellungsverfahren, Unterlagen für Wirtschaftsausschuss, Betriebs- und Geschäftsgeheimnis
Stichwort:Betriebs- und Geschäftsgeheimnis
Leitsatz:1. Wegen fehlender Zuständigkeit der Einigungsstelle kann der Antrag auf Einrichtung einer Einigungsstelle nur zurückgewiesen werden, wenn die Einigungsstelle offensichtlich unzuständig ist. Dies bedeutet, dass ein Antrag nur dann zurückgewiesen werden kann, wenn offensichtlich ist, dass das vom Beteiligten zu 1) in Anspruch genommene Mitbestimmungsrecht nicht gegeben ist (BAG vom 06.12.1983, AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972, Überwachung). Die fachkundige Beurteilung durch das Gericht muss somit sofort erkennbar machen, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommen kann.

2. Eine Einigungsstelle zur Regelung der Streitfrage, ob dem Betriebsrat Unterlagen die sog. Mittelfristplanung und den sog. Management-Report betreffend vorzulegen sind, war einzurichten. Zweck der dem Unternehmen nach § 106 Abs. 2 BetrVG auferlegten Verpflichtung, den Betriebsrat über wirtschaftliche Angelegenheiten unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten, ist es, dem Wirtschaftsausschuss die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln, damit dieser gleichberechtigt die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden wirtschaftlichen Angelegenheiten mit dem Unternehmer beraten kann. Sinn dieser Beratung ist es wiederum, auf die Entscheidungen des Unternehmens in wirtschaftlichen Angelegenheiten Einfluss nehmen zu können (BAG, Beschluss vom 08.08.1989 - 1 ABR 61/88 - AP Nr. 6 zu § 106 BetrVG 1972). Daher sind auch die von der Beteiligten zu 2) als "Vorfeldunterlagen" bezeichneten Unterlagen der sog. Mittelfristplanung und der sog. Management-Report solche des Mitbestimmungsfeldes nach § 106 Abs. 2 BetrVG. Gegenstand der Mittelfristplanung ist nämlich gerade eine Zusammenstellung unternehmensrelevanter Daten einschließlich sich daraus ergebender Auswirkungen. Der Management-Report dient eigener Einlassung der Beteiligten zu 2) Überlegungen zur Steuerung des Geschäftsfeldes der Beteiligten zu 2). Im jährlichen Geschäftsverlauf vermag angesichts dieser Umstände nicht angenommen zu werden, es handele sich um reine Unverbindlichkeiten ohne jede Relevanz.

3. Die Prüfung der Frage, ob objektiv sachliche Interessen an der völligen Geheimhaltung bestimmter Tatsachen wegen einer ansonst zu befürchtenden Gefährdung des Bestandes oder der Entwicklung des Unternehmens bestehen und deshalb der Vorlage der Unterlagen der sog. Mittelfristplanung und des sog. Management-Reports entgegenstehen, war der Prüfung der Einigungsstelle selbst vorzubehalten.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 8 TaBV 72/03


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