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Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 1 AZR 271/03 vom 02.03.2004

Rechtsgebiete:BetrVG, TVG, TzBfG, BGB, MTV, TV
Schlagworte:Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige einzelvertragliche Ausschlussfrist
Stichwort:Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung
Leitsatz:1. Auch nach dem Wegfall der Tarifbindung des Arbeitgebers hat dieser die bisher im Betrieb geltende tarifliche Vergütungsordnung in ihrer Struktur weiter anzuwenden, solange der Betriebsrat einer Änderung nicht zugestimmt hat.

2. Einseitige, nur den Arbeitnehmer belastende einzelvertragliche Ausschlussfristen sind jedenfalls dann unwirksam, wenn ein gekündigter Haustarifvertrag zweiseitig wirkende Verfallfristen vorsah.
Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 271/03




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