JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Betriebliche Übung
| Rechtsgebiete: | Zulagentarifvertrag für die Arbeitnehmer der DB AG |
| Schlagworte: | Erschwerniszulage, Behebung von Betriebsstörungen |
| Stichwort: | Betriebliche Übung |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 679/08 | |
| Rechtsgebiete: | AGG, BetrVG, Richtlinie 2000/78/EG |
| Schlagworte: | Altersdifferenzierung in Sozialplan |
| Stichwort: | Betriebliche Übung |
| Leitsatz: | 1. Sozialpläne dürfen eine nach Lebensalter oder Betriebszugehörigkeit gestaffelte Abfindungsregelung vorsehen. Sie dürfen für rentenberechtigte Arbeitnehmer Sozialplanleistungen reduzieren oder ganz ausschließen. Die damit verbundene unterschiedliche Behandlung wegen des Alters ist durch § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG gedeckt. 2. § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG verstößt nicht gegen das gemeinschaftsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung. Die Regelung ist iSv. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2000/78/EG durch ein vom nationalen Gesetzgeber verfolgtes legitimes Ziel gerechtfertigt. Es entspricht einem allgemeinen sozialpolitischen Interesse, dass Sozialpläne danach unterscheiden können, welche wirtschaftlichen Nachteile den Arbeitnehmern drohen, die durch eine Betriebsänderung ihren Arbeitsplatz verlieren. |
| Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 198/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ArbPlSchG |
| Schlagworte: | betriebliche Übung |
| Stichwort: | Betriebliche Übung |
| Leitsatz: | 1. Echte Gratifikationen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld sind im Falle der Teilnahme eines Arbeitnehmers an Wehrübungen, die jeweils die Dauer eines Monats überschreiten, nicht wegen Ruhens des Arbeitsverhältnisses gem. § 1 Abs. 1 ArbPlSchG anteilig zu kürzen, auch wenn sie nicht ausschließlich zum Zwecke des Anreizes für künftige Betriebstreue dienen, sondern auch vergangene Arbeitsleistung belohnen wollen, also Mischcharakter haben. 2. Gewährt ein Arbeitgeber jahrelang ohne Freiwilligkeitsvorbehalt freiwillige Leistungen wie ein Weihnachts- oder Urlaubsgeld oder einen Arbeitgeberzuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen allen Arbeitnehmern unter Einschluss der Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis, z. B. wegen Teilnahme an Wehrübungen, geruht hat, kann auch diesen Arbeitnehmern gegenüber eine entsprechende betriebliche Übung entstehen. Will der Arbeitgeber wegen des Ruhens des Arbeitsverhältnisses solche Leistungen "an sich" kürzen und sie nur ausnahmsweise unter bestimmten Voraussetzungen dennoch ungekürzt gewähren, muss er dies in irgendeiner Weise verlautbaren, bekanntgeben oder für die Arbeitnehmer erkennbar machen, wenn er geltend machen will, dass die betriebliche Übung diese Kürzungsmöglichkeit einschließt. 3. Eine betriebliche Übung setzt einen kollektiven Bezug der Arbeitgebermaßnahme voraus. Bei Beurteilung der Frage, ob ein solcher kollektiver Bezug vorliegt, ist nicht von den Vorstellungen des Arbeitgebers, sondern davon auszugehen, wie die (begünstigten) Arbeitnehmer das Arbeitgeberverhalten verstehen durften. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 3 Sa 1089/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Sonderzahlung, Gleichbehandlung |
| Stichwort: | Betriebliche Übung |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 353/08 | |
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