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Betriebliche Bildungsmaßnahme

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LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 15 TaBV 96/07 vom 09.10.2008

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Betriebliche Bildungsmaßnahme, Moderation, work-shop, Mitbestimmung
Stichwort:Betriebliche Bildungsmaßnahme
Leitsatz:Moderierte Gesprächskreise (work-shops) stellen eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme der betrieblichen Berufsbildung im Sinne des § 98 Abs. 1 BetrVG bzw. zumindest eine sonstige Bildungsmaßnahme nach § 98 Abs. 6 BetrVG dar, wenn diese nach vorgegebenem didaktisch-methodischen Konzept Hintergrundwissen und Erfahrungen in Form von "Selbsterfahrung" vermitteln.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 15 TaBV 96/07




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