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Betriebliche Altersversorgung bei vermuteter Arbeitsvermittlung/unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 3 AZR 160/02 vom 18.02.2003

Rechtsgebiete:BetrAVG, AÜG, BGB, ZPO
Schlagworte:Betriebliche Altersversorgung bei vermuteter Arbeitsvermittlung/unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung
Stichwort:Betriebliche Altersversorgung bei vermuteter Arbeitsvermittlung/unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung
Leitsatz:Ist nach Art. 1 § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 6, § 13 AÜG aF für einen bestimmten Zeitraum ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer entstanden, nimmt der Leiharbeitnehmer auch an einem in dieser Zeit durch Betriebsvereinbarung begründeten betrieblichen Versorgungswerk teil.
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 160/02




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