JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Betriebliche Altersversorgung
| Rechtsgebiete: | Zulagentarifvertrag für die Arbeitnehmer der DB AG |
| Schlagworte: | Erschwerniszulage, Behebung von Betriebsstörungen |
| Stichwort: | Betriebliche Altersversorgung |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 679/08 | |
| Rechtsgebiete: | BetrAVG, GG, AGG |
| Schlagworte: | Betriebliche Altersversorgung, Gleichbehandlungsgrundsatz |
| Stichwort: | Betriebliche Altersversorgung |
| Leitsatz: | 1. Der auch im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung zu beachtende arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet weder eine schematische Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer noch die Wahrung eines im Verlaufe des Arbeitslebens ggf. erlangten Abstandes zum Versorgungsniveau anderer Arbeitnehmergruppen, sondern lediglich eine auf sachfremden Erwägungen beruhende Gruppenbildung. 2. Grenzt der Arbeitgeber eine Gruppe von Arbeitnehmern, denen er eine Verbesserung der Altersversorgung zukommen lassen will, von der Gesamtheit der Arbeitnehmerschaft anhand des von den Arbeitnehmern zum Zeitpunkt der Entscheidung jeweils schon erreichten Versorgungsniveaus ab, so liegt darin keine sachfremde, sondern eine mit dem Zweck der betrieblichen Altersversorgung korrelierende Erwägung. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 10 Sa 1320/08 | |
| Rechtsgebiete: | AGG, BetrVG, Richtlinie 2000/78/EG |
| Schlagworte: | Altersdifferenzierung in Sozialplan |
| Stichwort: | Betriebliche Altersversorgung |
| Leitsatz: | 1. Sozialpläne dürfen eine nach Lebensalter oder Betriebszugehörigkeit gestaffelte Abfindungsregelung vorsehen. Sie dürfen für rentenberechtigte Arbeitnehmer Sozialplanleistungen reduzieren oder ganz ausschließen. Die damit verbundene unterschiedliche Behandlung wegen des Alters ist durch § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG gedeckt. 2. § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG verstößt nicht gegen das gemeinschaftsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung. Die Regelung ist iSv. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2000/78/EG durch ein vom nationalen Gesetzgeber verfolgtes legitimes Ziel gerechtfertigt. Es entspricht einem allgemeinen sozialpolitischen Interesse, dass Sozialpläne danach unterscheiden können, welche wirtschaftlichen Nachteile den Arbeitnehmern drohen, die durch eine Betriebsänderung ihren Arbeitsplatz verlieren. |
| Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 198/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Sonderzahlung, Gleichbehandlung |
| Stichwort: | Betriebliche Altersversorgung |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 353/08 | |
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